Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der TU Dresden absolviert und ist Geschäftsführer von BankingGeek, einer Marke der LBC FInance UG. Er liebt es, die besten Finanzprodukte aller Art, wie Girokonten, Geschäftskonten, Kredite und Kreditkarten, zu finden.

Chargeback: So kannst du Kreditkartenzahlungen zurückfordern

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Max Benz

Gründer von BankingGeek

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Möchtest du deine Kreditkartenzahlung zurückfordern, solltest du auf das Chargeback-Verfahren zurückgreifen. Doch ist es in diesem Fall wichtig, dass du hierbei richtig vorgehst. Dieser Beitrag hilft dir in diesem Punkt weiter.

So funktioniert das Chargeback-Verfahren 

Mit dem Chargeback-Verfahren wird auf eine Rückabwicklung der Transaktion mit der Kreditkarte abgezielt. Du kannst auf diese Weise unberechtigte Kreditkartenzahlungen zurückfordern. In den meisten Fällen lässt sich dieser Prozess schnell und unumständlich abwickeln.

Zuerst lohnt es sich, mit dem Vertragspartner – also dem Unternehmen, das deine Zahlung erhalten hat – in Kontakt zu treten. Die Kommunikation sollte ausschließlich schriftlich erfolgen. Denn dieser Schriftwechsel dient im Chargeback häufig als Nachweis.

Wer mit dem Vertragspartner nicht auf einen Nenner kommt, sollte das Reklamationsformular bei seiner Bank ausfüllen. Danach wird der sogenannte Chargeback-Cycle in Gang gesetzt. An ihm sind der Kreditkarteninhaber, deine Bank und die Bank des Händlers beteiligt. 

Es wird anschließend überprüft, ob die Kreditkartenzahlung gerechtfertigt war. Ist dies nicht der Fall, wird die Überweisung rückgängig gemacht.

In welchen Fällen kannst du Kreditkartenzahlungen stornieren oder reklamieren? 

Für ein Chargeback kommen mehrere Gründe infrage – treten folgende Szenarien auf, ist es möglich, die Transaktion rückgängig zu machen.

Wurde die Zahlung deinerseits weder getätigt noch genehmigt, versteht es sich von selbst, dass du ein Recht auf die Rücküberweisung des Geldes hast.

Bei einer doppelten Abbuchung durch den Händler, kannst du die Kreditkartenrechnung einfach an deine Bank schicken. Am besten markierst du dabei die doppelte Ausgabe. Dasselbe gilt, wenn dir das Geld für ein zurückgeschicktes Produkt nicht rückerstattet wird.

Falls ein zu hoher Betrag abgebucht wurde, solltest du die Rechnung mit der tatsächlichen Summe an deine Hausbank schicken. 

Es lassen sich übrigens nicht nur Kreditkartenzahlungen zurückfordern. Du kannst vom Chargeback gleichermaßen nach dem Geld abheben Gebrauch machen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Automat kein oder zu wenig Geld ausgespuckt hat. In solchen Fällen füllst du bei deiner Bank ein Formular aus, in dem du vermerkst, welchen Betrag du abheben wolltest und welche Summe du tatsächlich erhalten hast.

Die wichtigsten Tipps zum Chargeback – so bekommst du dein Geld zurück 

Damit du dein Geld beim Anwenden des Chargeback-Verfahrens auch wirklich zurückbekommst, gibt es einige Aspekte, die du berücksichtigen musst. In diesem Kapitel erfährst du, welche Punkte besonders wichtig sind.

  1. Das Geld beim Anbieter/Händler zurückfordern

Oft lohnt es sich, den Händler direkt zu kontaktieren. Mache ihn auf die fehlerhafte Abbuchung aufmerksam und schicke ihm dafür die Kreditkartenabrechnung zu. Die meisten Unternehmen zeigen sich hierbei kooperationsbereit und gehen auf dein Anliegen an.

  1. Mit deinem Kreditkarten-Service sprechen

Falls du beim Kontaktieren des Händlers keinen Erfolg verbuchen kannst, ist es ratsam, dich mit Kreditkarten-Services über die Mehrausgaben per E-Mail oder telefonisch in Kenntnis zu setzen. Dies ist natürlich auch dann der Fall, wenn du Kreditkartenbetrug vermutest.

Wichtig ist, dass du dich dafür mit der Bank, die deine Kreditkarte ausgestellt hat, in Verbindung setzt. Das Kontaktieren von Visa oder Mastercard ist nicht notwendig.

  1. Chargeback-Antrag: Das Reklamationsformular richtig ausfüllen

Fordere von deiner Bank anschließend das Reklamationsformular an. Bei vielen Instituten finden Kreditkartenbesitzer dieses auch auf der Webseite des Anbieters.

Auf dem Formular ist zu vermerken, warum du den Chargeback-Antrag stellst.

  1. Nachweise mitsenden

Sende danach das Formular mit entsprechenden Nachweisen an die Bank. Im Anhang kannst du unter anderem die Bestellbestätigung des Händlers, die Kreditkartenabrechnung oder die Rechnung für deinen Kauf mitschicken.

Welche Anbieter akzeptieren Chargebacks? 

In dieser Sparte werden dir sämtliche Anbieter, bei denen du vom Chargeback Gebrauch machen kannst, genannt. Auf diese Weise ist es dir möglich, in puncto Anbieterwahl eine gut durchdachte Entscheidung zu treffen.

Visa Chargeback

Bei Visa ist es problemlos möglich, das Chargeback-Verfahren einzuleiten. Sobald der Fall aufgeklärt wurde, geht der betreffende Betrag innerhalb von einigen Tagen bis Wochen auf deinem Konto ein. Du hast an die acht Wochen nach der Abbuchung Zeit, um das Verfahren einzuleiten.

Mastercard Chargeback

Geht es um die Rücküberweisung falscher/unbefugter Abbuchungen, so steht Mastercard Visa in nichts nach. Auch hier musst du mit einer Wartezeit zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen rechnen. Die Frist für die Einleitung des Chargebacks liegt ebenfalls bei acht Wochen.

PayPal Chargeback

PayPal ist ein E-Wallet-Dienst, der es dir bei falschen Abbuchungen ermöglicht, dein Geld zurückzuerhalten. Bei der Inanspruchnahme der Leistung, ist aber stets das Kreditkartenunternehmen, von dem du deine Karte hast, zu informieren.

Unterschied zwischen Chargeback und Rückbuchung

Bevor wir auf die Details des Chargeback-Verfahrens eingehen, ist es wichtig zu wissen, dass es einen Unterschied zwischen einer Rückbuchung und einem Chargeback gibt. Eine Rückbuchung erfolgt aufgrund eines Fehlers bei der Zahlungsabwicklung, während ein Chargeback eine Reklamation seitens des Kunden darstellt.

RückbuchungChargeback
Fehler bei der ZahlungsabwicklungBeschwerde des Kunden
Bank des Kunden bucht den Betrag zurückKunde fordert den Betrag von seiner Bank zurück
Keine Kosten für den HändlerKosten für den Händler möglich

Vor- und Nachteile von Chargebacks

Das Chargeback-Verfahren bietet dem Kunden eine gewisse Sicherheit beim Online-Shopping. Aber auch für den Händler kann es Vorteile haben. Hier die wichtigsten Vor- und Nachteile:

Vorteile für den KundenVorteile für den HändlerNachteile für den Händler
Schutz vor Betrug oder nicht autorisierten TransaktionenVermeidung von Gebühren durch RückbuchungenVerfahrensbedingte Kosten (z.B. Bearbeitungsgebühren)
Möglichkeit der Rückerstattung bei nicht erhaltener oder mangelhafter WareVerbesserung der Kundenzufriedenheit durch schnelle Lösung von ProblemenNegative Auswirkungen auf den Ruf des Unternehmens
Einfache Abwicklung über die Bank des KundenReduzierung des Betrugsrisikos durch Überprüfung der TransaktionsdatenMöglicher Verlust von Waren oder Dienstleistungen

FAQ Chargeback: Das musst du noch wissen

Interessierst du dich für das Thema „Chargeback“, sind mitunter die folgenden Fragen für dich relevant. In diesem Kapitel werden sie abgehandelt.

  • Wie lange kann ich Kreditkartenzahlungen stornieren?

    Zuletzt aktualisiert:

    Für die Stornierung von Kreditkartenzahlungen gilt in der Regel eine Frist von 120 Tagen/8 Wochen ab der Abbuchung.

  • Muss meine Bank den Chargeback-Vorgang bewilligen?

    Zuletzt aktualisiert:

    Eine Bank bewilligt den Prozess nur dann, wenn die Abbuchung tatsächlich nicht gerechtfertigt war. Daher ist es wichtig, dass du entsprechende Beweise wie die Kreditkartenrechnung an das Institut schickst.

  • Wie lange bleibt der Betrag auf meiner Kreditkarte reserviert?

    Zuletzt aktualisiert:

    Die Dauer der Reservierung hängt von deiner Bank ab. In der Regel erfolgt innerhalb weniger Tage die Freigabe der Summe. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Betrag bis zu 45 Tage lang zu reservieren.

Fazit 

Hegst du den Verdacht, dass deine Kreditkarte zu Unrecht belastet wurde, solltest du schnell handeln. Überprüfe deine Abbuchungen und setze dich anschließend sofort mit deiner Bank in Verbindung. So leitest du rechtzeitig die Rückforderung ungerechtfertigter Zahlungen ein.

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