Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der TU Dresden absolviert und ist Geschäftsführer von BankingGeek, einer Marke der LBC FInance UG. Er liebt es, die besten Finanzprodukte aller Art, wie Girokonten, Geschäftskonten, Kredite und Kreditkarten, zu finden.

P-Konto: Freibetrag, Kosten und mehr

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Max Benz

Gründer von BankingGeek

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein P-Konto ist ein spezielles Girokonto, das einen Teil des Kontoguthabens vor dem Zugriff von Gläubigern schützt und das Existenzminimum sichert.
  • Ein P-Konto kann bei jeder Bank beantragt oder aus einem bestehenden Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung muss kostenlos und innerhalb von vier Tagen erfolgen.
  • Auf dem P-Konto wird ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.410 Euro geschützt, der durch Nachweise über zusätzliche Leistungen wie Kindergeld erhöht werden kann.
  • Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden und jede Person darf nur ein P-Konto haben. Die Banken melden die Umwandlung an die Schufa.
  • Ein P-Konto kann jederzeit wieder in ein normales Konto umgewandelt werden, wenn keine Pfändungen mehr bestehen.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto, auch als Pfändungsschutzkonto bekannt, ist ein spezielles Girokonto, das einen Teil des Kontoguthabens vor dem Zugriff von Gläubigern schützt. So hilft es, das Existenzminimum des Kontoinhabers zu sichern. Im Wesentlichen hat das P-Konto die gleichen Funktionen wie ein normales Girokonto – Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge sind weiterhin möglich.

Jeder Mensch darf nur ein P-Konto haben und dieses muss bei der Bank beantragt werden. Bei einer bestehenden oder drohenden Pfändung sollte so schnell wie möglich ein Antrag gestellt werden, um eine Umwandlung in ein P-Konto zu erreichen.

Auf dem P-Konto wird automatisch ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.410 Euro geschützt. Dieser Freibetrag kann durch Nachweise über zusätzliche Leistungen wie Kindergeld erhöht werden.

Ein Beispiel für die Anwendung des P-Kontos könnte sein: Wenn eine Person finanzielle Schwierigkeiten hat und befürchtet, dass ihr Konto gepfändet wird, könnte sie ihre Bank bitten, ihr Konto in ein Pfändungssicheres Konto umzuwandeln.

Wie funktioniert ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, dient dazu, einen bestimmten Betrag deines Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern zu bewahren. Dieser sogenannte Grundfreibetrag beträgt seit Juli 2023 genau 1.410 Euro pro Kalendermonat. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Nachweis können weitere Beträge freigegeben werden.

Schutz vor Pfändung durch Umwandlung in ein P-Konto

Zum Schutz vor Kontopfändung kannst du dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen oder ein neues P-Konto eröffnen. Hierzu musst du lediglich deine Bank auffordern, das Konto als P-Konto zu führen. Wichtig ist, dass die Banken gesetzlich verpflichtet sind, deine Anfrage innerhalb von vier Tagen zu bearbeiten und das Konto kostenlos umzuwandeln.

Sinn und Nutzung eines P-Kontos

Das Pfändungssichere Konto ist insbesondere für Personen mit Schulden und drohender Pfändung empfehlenswert. Es bietet den Vorteil, dass dein Einkommen bis zum geltenden Freibetrag geschützt ist und kein pfändender Gläubiger darauf zugreifen kann. Alles was über diesem Freibetrag liegt, geht an die Gläubiger.

Einschränkungen des P-Kontos

Bei der Nutzung eines P-Kontos gibt es jedoch auch Einschränkungen: Es ist nicht zulässig, mehrere P-Konten bzw. Freibeträge zu nutzen – Verstöße hiergegen können sogar strafbar sein und den Pfändungsschutz kosten. Zudem beinhaltet das Leistungsangebot des Pfändungsschutzes bei Konten keine Bankdienstleistungen, die deine Bonität betreffen würden.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei einem P-Konto?

Der Pfändungsfreibetrag bei einem P-Konto liegt grundsätzlich bei 1.410 Euro pro Kalendermonat. Dies bedeutet, dass du trotz Kontopfändung diesen Betrag für deine laufenden Lebenshaltungskosten nutzen kannst.

Zusätzliche Freibeträge und Anpassungen

Der Grundfreibetrag kann individuell angepasst werden. Besonders relevant ist das für Personen mit Unterhaltsverpflichtungen. So kommt zusätzlich zum Grundfreibetrag ein Betrag von 500,62 Euro monatlich für die erste unterhaltspflichtige Person hinzu und weitere 278,90 Euro monatlich für jede weitere Person von der zweiten bis zur maximal fünften person.

Nachweis und Freigabe weiterer Beträge

Darüber hinaus können sogar noch weitere Beträge freigegeben werden. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn du besondere Ausgaben hast, die über den regulären Bedarf hinausgehen.

Was passiert, wenn ich den Freibetrag auf meinem P-Konto überschritten habe?

Du hast den Freibetrag auf deinem P-Konto überschritten? Erfahre hier, was jetzt passiert und wie du dennoch Zugriff auf dein Geld erhältst. In den folgenden Abschnitten gehen wir auf die Schritte ein, um an dein Geld zu kommen und erklären die Verfügbarkeitsregelungen und Zeitpläne für den Zugriff auf die Gelder auf einem P-Konto.

Wie komme ich an mein Geld?

Um an dein Geld auf dem P-Konto zu kommen, hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst es ganz normal mit deiner EC-Karte ausgeben oder am Automaten bzw. am Schalter abheben. Es besteht auch die Möglichkeit, Einzugsermächtigungen und Daueraufträge einzurichten.

Schutz des Grundfreibetrags

Der monatliche Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto ist vor Zugriffen von Gläubigern geschützt und steht dir zur freien Verfügung. Dieser Betrag liegt bis zum 1. Juli 2022 bei 1.260 Euro.

Zusätzlicher Schutz für andere Einnahmen

Neben dem Grundfreibetrag können weitere Einkünfte wie Kindergeld, Pflegegeld und Unterhalt durch Bescheinigungen zusätzlich geschützt werden.

Wann ist mein Geld verfügbar?

Dein Geld auf einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist unmittelbar nach Eingang verfügbar, solange es den monatlichen Freibetrag nicht überschreitet. Dieser Grundfreibetrag beträgt momentan 1.410 Euro pro Monat. Jede Summe, die diesen Betrag übersteigt, kann im Falle einer Pfändung vom Gläubiger eingezogen werden.

Sollte dein Einkommen in einem Monat unter diesem Betrag liegen und du nutzt nicht das gesamte Kontoguthaben, wird der ungenutzte Teil in den nächsten Kalendermonat übertragen. So hast du auch im Folgemonat noch Zugriff auf diese Mittel.

In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Nachweis von Unterhaltszahlungen oder Kindergeld, kann der Freibetrag sogar erhöht werden.

Falls eine Bank deinen Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto erhält, muss sie dies innerhalb von vier Geschäftstagen durchführen. In dieser Zeit bleibt dein Geld geschützt und steht dir zur Verfügung.

Was kostet ein P-Konto?

Die Kosten für ein P-Konto, auch bekannt als Pfändungsschutzkonto, dürfen laut Bundesgerichtshof nicht höher sein als die eines regulären Girokontos. Daher ist es unzulässig, dass Banken und Sparkassen separate Gebühren speziell für P-Konten erheben.

Kontoführungsgebühren können weiterhin anfallen, jedoch sind sie an die Kosten des vorherigen Girokontos gebunden. Die genaue Höhe dieser Gebühren kann variieren, abhängig von der jeweiligen Bank.

Einige Dienstleistungen oder Transaktionen könnten zusätzliche Kosten verursachen. Es empfiehlt sich daher, vor der Eröffnung eines P-Kontos die Konditionen bei verschiedenen Banken zu vergleichen.

Die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto sollte grundsätzlich kostenlos sein und dabei bleiben die vereinbarten Bedingungen unverändert. Sollten dennoch überhöhte Entgelte erhoben werden, können Kunden dies seit Beginn ihrer Erhebung zurückfordern.

Wie lange ist ein Pfändungsschutzkonto gültig?

Im Grunde genommen bleibt ein Pfändungsschutzkonto unbefristet gültig, solange du es benötigst oder wünschst. Es gibt hierbei keine festgelegte Mindest- oder Höchstdauer. Allerdings kannst du davon ausgehen, dass die Bank im Regelfall alle zwei Jahre eine neue Bescheinigung verlangt.

Die P-Konto Bescheinigung

Obwohl das P-Konto selbst unbegrenzt gültig ist, hat die zugehörige Bescheinigung eine Lebensdauer von in der Regel zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann und wird die Bank wahrscheinlich eine neue Bescheinigung anfordern. Sie muss dich allerdings mindestens zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung darauf hinweisen.

Ausnahmen bei der Gültigkeit

Sollten sich deine Lebensumstände ändern – beispielsweise durch Änderungen beim Alter deiner Kinder, Ortswechsel oder sonstigen Veränderungen, die den Pfändungsfreibetrag beeinflussen könnten – kann die Bank auch vor dem Ende der üblichen Zwei-Jahres-Frist eine neue Bescheinigung einfordern. In diesem Fall empfiehlt es sich, aktiv auf deine Bank zuzugehen und über eventuelle Anpassungen zu informieren.

Wie lange dauert es, ein Konto in ein P-Konto umzuwandeln?

Die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist im Regelfall eine zügige Angelegenheit. Gemäß gesetzlicher Vorgaben muss deine Bank diese Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die vollen Freibeträge auf dem P-Konto sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändung gelten.

Voraussetzungen für die Umwandlungszeit

Es gibt allerdings eine wichtige Frist, die du beachten solltest: Die Umwandlung des Kontos muss innerhalb von einem Monat seit Eingang der Pfändung bei deiner Bank erfolgen. Nur dann kann der volle Schutz des P-Kontos genutzt werden.

Kostenlose Umwandlung und Grundfreibetrag

Darüber hinaus sollte erwähnt werden, dass die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto kostenlos erfolgt. Mit der erfolgreichen Umwandlung genießt du den sogenannten Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass ein gewisser Betrag deines Einkommens vor einer Pfändung geschützt ist und dir zur freien Verfügung steht.

Kann ich ein P-Konto auch wieder in ein normales Konto umwandeln?

Du kannst ein P-Konto jederzeit wieder in ein normales Konto umwandeln, dies ist gesetzlich verankert. Der genaue

Zeitpunkt der Umwandlung

hängt jedoch von deiner individuellen Situation ab. Es ist wichtig, dass alle Schulden beglichen und keine Pfändungen mehr bestehen. Insbesondere im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann das P-Konto in die Wohlverhaltensphase rücken.

In den meisten Fällen kannst du die

Rückumwandlung online durchführen

.Nachdem du dich mit deinen Zugangsdaten angemeldet hast, wählst du das betreffende P-Konto aus und bestätigst, dass über das Konto nicht mehr verfügt werden kann, falls eine Pfändung oder Insolvenz vorliegt. Anschließend gibst du den Auftrag zur Rückumwandlung frei – oft ist hierfür eine TAN notwendig.

Aber Achtung! Mit der Rückumwandlung entfällt der Pfändungsschutz des Kontos. Daher ist es ratsam, vorher bei der Bank nachzufragen, ob noch offene Pfändungen auf dem Konto vorhanden sind.

Wer füllt die Bescheinigung für ein P-Konto aus?

Die Bescheinigung für ein P-Konto kann von mehreren Stellen ausgestellt werden. Wenn du Sozialleistungen erhältst, kann die leistungsgewährende Stelle, zum Beispiel das Jobcenter oder das Sozialamt, eine solche Bescheinigung ausstellen. Zudem können lizenzierte Institutionen wie Rechtsanwälte und Schuldnerberatungsstellen diese Aufgabe übernehmen. Ebenso sind Familienkassen und weitere Sozialleistungsträger dazu berechtigt.

Ferner hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen. Überdies ist es möglich, die Bescheinigung online zu beantragen, um den Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto zu erhöhen.

Darf ich mehrere P-Kontos einrichten?

Die klare Antwort lautet: Nein, du darfst nicht mehrere P-Konten einrichten. Jede Person ist lediglich dazu berechtigt, ein Pfändungsschutzkonto zu führen. Bei der Einrichtung oder Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto musst du entsprechend versichern, dass du kein weiteres P-Konto besitzt. Die Banken können dies prüfen und melden jede Umwandlung an die Schufa.

Falls du falsche Angaben machst und mehrere P-Konten unterhältst, kann dies strafbare Konsequenzen nach sich ziehen. Der Gläubiger hat sogar das Recht, das zuständige Vollstreckungsgericht einzuschalten und dieses entscheidet dann, welches Konto den Pfändungsschutz behält.

Anstatt ein zweites Konto einzurichten, kannst du den Freibetrag auf deinem bestehenden P-Konto erhöhen. Dafür reichst du einfach eine Bescheinigung über weitere dir zustehende Beträge ein.

Welche Rolle spielt das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz beim P-Konto?

Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz hat wesentliche Änderungen am P-Konto vorgenommen, um den Schutz für Kontoinhaber:innen vor Kontopfändung zu verbessern. Es ermöglicht weiterhin, dass Schuldner:innen während einer Pfändung Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte haben und somit am Wirtschaftsleben teilnehmen können.

Mit diesem Gesetz wurde das bisherige System des Pfändungsschutzes neu strukturiert und detaillierter ausgestaltet. So wurde der automatische Pfändungsschutz auf 1.410 Euro pro Monat festgesetzt, wobei weitere Beträge nach Nachweis freigegeben werden können.

Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto muss kostenfrei sein und darf nicht mit gesonderten Kontoführungspreisen versehen sein. Auch die Regelungen zur Freigabe weiterer Beträge wurden präzisiert. So können beispielsweise Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen zusätzlich geschützt werden.

Dieses Fortentwicklungsgesetz zielt also darauf ab, eine effektivere Abwehr von Kontopfändungen zu erlauben und dabei den Prozess klarer und transparenter für alle Beteiligten zu gestalten.

Was ist das Zwei-Konten-Modell beim Pfändungsschutzkonto?

Beim Zwei-Konten-Modell handelt es sich um eine Methode des Pfändungsschutzes beim P-Konto. Mit diesem Modell wird dem Kontoinhaber erlaubt, zwei Konten zu führen: das Hauptkonto für den täglichen Zahlungsverkehr und ein zweites Konto, auf welchem der pfändungsfreie Betrag geführt wird. So kann gewährleistet werden, dass nur Beträge oberhalb des pfändungsfreien Betrags von einer möglichen Pfändung betroffen sind. Das zweite Konto bleibt dabei vor Zugriff durch Gläubiger geschützt.

Kann ein Pfändungsschutzkonto auch als Gemeinschaftskonto geführt werden?

P-Konten können lediglich als Einzelkonten eingerichtet werden, eine Führung als Gemeinschaftskonto ist gesetzlich nicht zulässig. Besitzt du ein Gemeinschaftskonto und benötigst Pfändungsschutz, hast du die Möglichkeit, jeweils ein individuelles P-Konto zu eröffnen. Jeder Kontoinhaber genießt dabei seinen eigenen Pfändungsfreibetrag.

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Bei einer Kontopfändung beantragt ein Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel die Pfändung des Bankguthabens eines Schuldners. Die Bank informiert den Schuldner und sperrt das Konto, lediglich der Pfändungsfreibetrag ist weiterhin verfügbar. Der pfändbare Betrag wird an den Gläubiger überwiesen. Du kannst gegen eine Kontopfändung Widerspruch einlegen oder dein Konto in ein P-Konto, also ein Pfändungsschutzkonto, umwandeln lassen.

Was ist der Unterschied zwischen P-Konto und Basiskonto?

Das P-Konto und das Basiskonto erfüllen unterschiedliche Funktionen. Das Basiskonto stellt den grundlegenden Zugang zu Bankdienstleistungen sicher, auch für Wohnungslose oder Asylsuchende. Es bietet die Kernfunktionen eines Girokontos und seine Kündigung ist nur begrenzt möglich. Das P-Konto hingegen ist ein umgewandeltes Girokonto, das Schutz vor Kontopfändung bietet. Jeder Inhaber eines Girokontos hat einen Anspruch auf diese Umwandlung. Im Gegensatz zum Basiskonto darf pro Person nur ein P-Konto geführt werden und es schützt automatisch einen Grundfreibetrag vor Pfändung.

Ist für die Eröffnung eines P-Kontos ein Einkommensnachweis oder eine SCHUFA-Auskunft erforderlich?

Für die Eröffnung eines P-Kontos ist weder ein Einkommensnachweis noch eine SCHUFA-Auskunft erforderlich. Die Bank, bei der du das Konto eröffnen möchtest, benötigt diese Informationen normalerweise nicht. Ein Antrag genügt in den meisten Fällen, um das Pfändungssichere Konto zu aktivieren. Somit entfallen hierbei übliche Hindernisse wie negative SCHUFA-Einträge oder fehlende Einkommensbelege.

Dies macht das P-Konto zu einer wichtigen Ressource für Menschen, die ihre finanzielle Situation stabilisieren und sich vor Kontopfändungen schützen möchten. Trotz des fehlenden Erfordernisses von Einkommensnachweisen oder SCHUFA-Auskünften, solltest du dich aber über mögliche Auswirkungen auf deine Bonität und bestehende Kredite informieren.

Was sollte ich noch über P-Konten wissen?

Ist ein P-Konto sinnvoll für Rentner?

Ja, ein P-Konto kann für Rentner sinnvoll sein. Es bietet Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern auf einen Teil des Kontoguthabens und sichert das Existenzminimum. Die Umwandlung in ein P-Konto muss kostenlos und innerhalb von vier Tagen erfolgen und eine spätere Rückumwandlung in ein normales Konto ist ebenfalls möglich. Ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.410 Euro ist geschützt, wobei durch Nachweise über zusätzliche Leistungen wie Kindergeld dieser Betrag erhöht werden kann.

Wie unterscheidet sich ein P-Konto von einem Girokonto ohne SCHUFA?

Ein P-Konto und ein Girokonto ohne SCHUFA unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten. Während das P-Konto dein Geld bis zu einem Freibetrag von 1.410 Euro vor Gläubigern schützt, bietet dir ein Schufa-freies Konto die Möglichkeit, auch bei negativer Bonität grundlegende Bankdienstleistungen zu nutzen. Allerdings musst du hierbei oftmals mit höheren Gebühren rechnen. Beachte zudem, dass jeder nur ein P-Konto haben kann und dieses als Einzelkonto geführt werden muss.

Kann ich auf einem P-Konto Unterkonten einrichten?

Theoretisch könntest du auf einem P-Konto Unterkonten einrichten. Ein solches Konto würde dann allerdings eigenständig agieren und wäre nicht vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Warum? Weil gemäß Absatz 1 der Zivilprozessordnung jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, führen darf.

Ein Unterkonto ist schlichtweg ein Subkonto eines bereits bestehenden Hauptkontos und ermöglicht einen besseren Überblick über Finanzen und Zahlungsströme. Es hat eine eigene deutsche IBAN und erlaubt dir SEPA-Überweisungen sowie den Empfang von Zahlungen.

Können Konten von Neobanken auch in P-Konten umgewandelt werden?

Ja, Konten von Neobanken können generell in P-Konten umgewandelt werden. Dieser Prozess muss kostenlos und innerhalb von vier Tagen erfolgen. Ein P-Konto dient dazu, den Freibetrag von 1.410 Euro vor Gläubigern zu schützen und kann nur als Einzelkonto geführt werden. Bitte beachte jedoch, dass du nur ein P-Konto haben darfst und die Bank diese Umwandlung an die Schufa meldet.

FAQ: P-Konto

Im folgenden Abschnitt findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zum P-Konto. Erfahre, warum das Pfändungsschutzkonto bei der Schufa vermerkt wird und welche Geldeingänge nicht gepfändet werden dürfen. Zudem erklären wir dir, wie du dein P-Konto in ein normales Konto umwandeln kannst.

Warum wird das Pfändungsschutzkonto bei der Schufa vermerkt?

Die Meldung des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos) an die Schufa ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass jede Person nur ein P-Konto führt und das monatliche Existenzminimum vor dem Zugriff pfändender Gläubiger geschützt ist.

Welche Geldeingänge dürfen auf einem P-Konto nicht gepfändet werden?

Auf einem P-Konto sind Geldeingänge bis zu einer Höhe von 1.410 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen geschützt. Zusätzlich können weitere Beträge auf Nachweis freigegeben werden, beispielsweise durch Unterhaltsverpflichtungen oder Sozialleistungen.

Wie funktioniert die Umwandlung vom Pfändungsschutzkonto zum normalen Konto?

Die Umwandlung eines Pfändungsschutzkontos zurück in ein normales Girokonto erfolgt auf Antrag des Kontoinhabers bei der Bank. Dieser Prozess ist in der Regel unkompliziert und kann ohne weiteres von der Bank durchgeführt werden.