Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der TU Dresden absolviert und ist Geschäftsführer von BankingGeek, einer Marke der LBC FInance UG. Er liebt es, die besten Finanzprodukte aller Art, wie Girokonten, Geschäftskonten, Kredite und Kreditkarten, zu finden.

Geschäftskonto-Pflicht: Wer muss ein Geschäftskonto führen?

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Max Benz

Gründer von BankingGeek

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Geschäftskonto-Pflicht stellt eine gesetzliche Anforderung dar, die auf bestimmte Unternehmensformen, einschließlich Kapitalgesellschaften anwendbar ist, während für Freiberufler, Selbständige und Kleinunternehmer keine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Geschäftskontos besteht.
  • Die Geschäftskonto-Pflicht tritt in erster Linie bei der Gründung von Kapitalgesellschaften ein, wobei eingetragene Vereine ebenfalls ein Geschäftskonto führen müssen.
  • Ein Geschäftskonto bietet zahlreiche Vorteile wie eine verbesserte finanzielle Übersicht und organisatorische Vereinfachungen, welche die Trennung von Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens ermöglichen und die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen vereinfachen.

Was genau ist die Geschäftskonto-Pflicht?

Die Geschäftskonto-Pflicht bezieht sich auf die gesetzliche Notwendigkeit bestimmter Unternehmensformen, ein Geschäftskonto zu führen. Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und Aktiengesellschaften (AGs) sind hierzu verpflichtet. Bei solchen Unternehmen ist die Eröffnung eines Geschäftskontos sogar Teil des Gründungsprozesses, um das benötigte Mindeststammkapital einzahlen zu können.

Für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer besteht hingegen keine gesetzliche Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos. Allerdings kann es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Kontoverträgen vieler Banken geregelt sein, dass geschäftlicher und privater Zahlungsverkehr getrennt werden sollten. Zudem riskieren sie bei geschäftlichen Transaktionen über private Girokonten eine Kündigung des Kontos durch die Bank sowie rückwirkende Gebühren.

Zusätzlich zur rechtlichen Verpflichtung bietet ein Geschäftskonto auch praktische Vorteile. Es erlaubt eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen und erleichtert somit Buchhaltung und Steuererklärung. Darüber hinaus können Kosten für die Führung eines Geschäftskontos als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Für wen ist ein Geschäftskonto Pflicht?

Obwohl ein Geschäftskonto für viele Unternehmer und Selbstständige von Vorteil ist, stellt sich die Frage, ob es auch eine Pflicht gibt, ein solches Konto zu eröffnen. In den folgenden Abschnitten werden wir uns mit dieser Frage befassen und die verschiedenen Fälle betrachten, in denen ein Geschäftskonto Pflicht ist.

Geschäftskonto-Pflicht für Freiberufler und Selbstständige

In Deutschland besteht für Freiberufler und Selbstständige keine gesetzliche Pflicht, ein Geschäftskonto zu führen. Die Entscheidung, ob ein Geschäftskonto eröffnet wird, liegt oft beim Unternehmer selbst. Viele Banken regeln aber in ihren AGBs, dass geschäftlicher Zahlungsverkehr nicht über das private Girokonto laufen sollte. Dennoch bietet ein Geschäftskonto viele Vorteile: Es erleichtert die Buchhaltung, sorgt für eine bessere Übersicht über finanzielle Mittel und vereinfacht die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt.

Geschäftskonto-Pflicht für Kleinunternehmer und Einzelunternehmer

Für Kleinunternehmer und Einzelunternehmer besteht keine gesetzliche Geschäftskonto-Pflicht, weshalb sie auch ihr privates Girokonto für geschäftliche Transaktionen nutzen dürfen. Dennoch ist es ratsam, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen, um private und geschäftliche Vorgänge sauber voneinander zu trennen. Dies erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern sorgt auch für mehr Transparenz in den Finanzen. Unabhängig davon, ob du dich für eine klassische Filialbank oder eine Online-Bank entscheidest – oft gibt es Angebote für kostenlose Geschäftskonten.

Geschäftskonto-Pflicht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts

In Deutschland ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe oder dem Umsatz des Unternehmens und beinhaltet unter anderem die Abwicklung aller geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben über dieses Konto.

Dieses Geschäftskonto muss auf den Namen der GbR laufen und darf nicht für private Zwecke genutzt werden, um eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen zu gewährleisten.

Selbst GbRs, die keine Gewinne erzielen oder nur geringe Umsätze haben, müssen sich an diese Regel halten. Bei Nichterfüllung dieser Geschäftskonto-Pflicht können rechtliche Konsequenzen drohen.

Geschäftskonto-Pflicht für Aktiengesellschaften

Wenn du eine Aktiengesellschaft (AG) gründest, ist ein Geschäftskonto keine gesetzliche Pflicht, aber dennoch sehr empfehlenswert. Durch die Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen erhältst du eine klare Übersicht über deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Dies erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern auch die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt.

Zudem gewährleistet ein Geschäftskonto Professionalität im Zahlungsverkehr mit Kunden und Lieferanten. Somit ist es unerheblich ob es sich um eine Einzelunternehmung oder eine Kapitalgesellschaft wie die AG handelt – die Eröffnung eines Geschäftskontos ist ein sinnvoller Schritt im Unternehmensalltag.

Geschäftskonto-Pflicht für Kommanditgesellschaften

Ein Geschäftskonto ist für eine Kommanditgesellschaft (KG) nicht gesetzlich vorgeschrieben, es empfiehlt sich jedoch aus organisatorischen und steuerlichen Gründen. Die KG ist eine Handelsgesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer nur bis zur Höhe seiner Einlage (Kommanditist).

Ein Geschäftskonto hilft dabei, den Überblick über die finanziellen Transaktionen des Unternehmens zu behalten und private von geschäftlichen Ausgaben zu trennen. Dies erleichtert die Buchführung und kann im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nützlich sein. Zudem wirkt ein Geschäftskonto seriös gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

Geschäftskonto-Pflicht für Unternehmergesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Für Unternehmergesellschaften (UG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt die Geschäftskonto-Pflicht. Bei beiden Gesellschaftsformen handelt es sich um Kapitalgesellschaften, die ihre eigene Rechtspersönlichkeit haben und nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften. Sie unterscheiden sich vor allem in Bezug auf das benötigte Stammkapital: Während für eine GmbH mindestens 25.000 Euro erforderlich sind, kann eine UG bereits mit einem Euro gegründet werden.

Auch wenn die Gründungskosten für eine UG im Vergleich zur GmbH niedriger sein können, muss sie einen Viertel ihres Jahresgewinns als Rücklage einbehalten – bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. Danach kann sie in eine GmbH umgewandelt werden.

Eine wichtige Voraussetzung für die Gründung einer UG oder GmbH ist neben dem Nachweis des Stammkapitals auch der Nachweis eines Geschäftskontos. Auch im weiteren Geschäftsverlauf bleibt dieses Konto essenziell für den Zahlungsverkehr des Unternehmens.

Ab wann ist ein Geschäftskonto Pflicht?

Die Geschäftskonto-Pflicht tritt vor allem bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und KG ein. Für diese besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Geschäftskontos. Auch eingetragene Vereine müssen ein Geschäftskonto führen. Für Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler existiert hingegen keine gesetzliche Vorgabe zur Eröffnung eines solchen Kontos.

Allerdings ist ein Geschäftskonto für diese Gruppen empfehlenswert, da es die Buchhaltung erleichtert und für Transparenz in den Finanzen sorgt. Zudem ermöglicht es eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Transaktionen – etwas, das auch viele Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschreiben.

Geschäftskonto-Pflicht und Finanzamt: Das musst du wissen

Die Geschäftskonto-Pflicht ist nicht für alle Unternehmensformen bindend. Selbstständige und Freiberufler sind zwar zur Eröffnung eines Geschäftskontos angehalten, jedoch gesetzlich nicht verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs oder UGs dagegen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Geschäftskontos.

Auch wenn es keine explizite Vorgabe vom Gesetzgeber gibt, erweist sich ein Geschäftskonto in vielen Aspekten als vorteilhaft. Es ermöglicht eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Transaktionen und vereinfacht somit die Buchhaltung. Die Kontoauszüge dienen als Beweismittel vor Gerichten und erleichtern die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt.

Viele Banken definieren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Nutzung von Konten, weshalb du bei der Wahl deiner Bank sowohl Filialbanken als auch Online-Banken in Betracht ziehen kannst.

Welche Vorteile hat ein Geschäftskonto?

Wenn es um die Vorteile eines Geschäftskontos geht, sind eine verbesserte Übersicht und organisatorische Vereinfachungen klar im Vordergrund. Doch es gibt noch mehr zu entdecken.

  • Bessere finanzielle Übersicht: Ein Geschäftskonto hilft dir, Einnahmen und Ausgaben deines Unternehmens klar zu trennen und immer den Überblick zu behalten.
  • Vereinfachte Steuererklärung: Mit einem Geschäftskonto ist dein Jahresabschluss sowie deine Steuererklärung am Ende des Jahres deutlich einfacher, da alle relevanten Transaktionen an einem Ort aufgelistet sind.
  • Effektive Zusammenarbeit: Bei mehreren Personen mit Zugriff auf das Konto wird die Teamarbeit erleichtert.
  • Trennung von Privatem und Geschäftlichem: Die strikte Trennung von geschäftlichen und privaten Kontovorgängen ist nicht nur für die Übersichtlichkeit vorteilhaft, sondern auch für die Erfüllung bestimmter gesetzlicher Pflichten unerlässlich.
  • Zusätzliche Funktionen: Ein Geschäftskonto bietet oft auch spezielle Services und Angebote für Geschäftskunden, wie z. B. Integration von Buchhaltungssoftware oder digitaler Support bei Fragen.

Was kostet ein Geschäftskonto?

Die Kosten für ein Geschäftskonto hängen stark von der jeweiligen Bank und den individuellen Bedürfnissen deines Unternehmens ab. Bei manchen Banken, beispielsweise regionalen Sparkassen, sind die Gebühren eher hoch, dafür erhältst du aber auch eine umfassende Beratung und zusätzliche Leistungen wie E-Banking-Services oder Zugang zum S-Business Banking.

Aber keine Sorge, es gibt auch kostengünstigere Alternativen. Einige Banken bieten Geschäftskonten mit einer jährlichen Gebühr zwischen 50 und 150 Euro an, besonders geeignet für Freiberufler und kleine Unternehmen. Andere haben gar komplett kostenfreie Modelle im Angebot.

Wichtig zu wissen ist: Oft kommen noch Zusatzkosten hinzu. Diese können beispielsweise für Überweisungen oder Lastschriften anfallen. Es kann also durchaus sinnvoll sein, vorab einen genauen Vergleich anzustellen und dabei auch die Kostenstruktur der infrage kommenden Banken genau unter die Lupe zu nehmen.

Noch ein kleiner Tipp: Achte darauf, dass das Geschäftskonto deinen individuellen Anforderungen entspricht. Sind zum Beispiel viele Buchungen oder Bargeldtransaktionen nötig? Dann könnten Kontomodelle mit Pauschalpreisen interessant sein.

FAQ: Geschäftskonto-Pflicht

Wenn du als Unternehmer oder Selbstständiger darüber nachdenkst, ein Geschäftskonto zu eröffnen, tauchen sicherlich einige Fragen auf. In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen zur Geschäftskonto-Pflicht. Erfahre, ob ein Geschäftskonto wirklich notwendig ist, welche Konsequenzen es hat, wenn du keines eröffnest und unter welchen Umständen die Geschäftskonto-Pflicht entfällt.

Ist ein Geschäftskonto wirklich notwendig für Kleinunternehmer?

Ein Geschäftskonto ist für Kleinunternehmer nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber den Zahlungsverkehr und die Buchhaltung wesentlich erleichtern. Denn es ermöglicht eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Transaktionen. Besonders hervorzuheben ist, dass Kunden oder Lieferanten anhand der Kontonummer nicht erkennen können, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt.

Was passiert, wenn ich kein Geschäftskonto für mein Unternehmen eröffne?

Wenn du als Selbstständiger kein Geschäftskonto eröffnest, besteht die Gefahr einer unübersichtlichen Buchhaltung und damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Zudem könnten geschäftliche Transaktionen über dein Privatkonto gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deiner Bank verstoßen.
Obwohl für Selbstständige keine gesetzliche Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos besteht (ausgenommen Kapitalgesellschaften), ermöglicht ein solches Konto eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen sowie den einfacheren Nachweis von Geschäftsausgaben.

Wann entfällt die Geschäftskonto-Pflicht?

Die Geschäftskonto-Pflicht entfällt für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, da es keine gesetzliche Vorgabe dazu gibt. Lediglich bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG ist die Eröffnung eines Geschäftskontos zwingend erforderlich.
Ein Geschäftskonto dient jedoch zur einfacheren Buchhaltung und zur klaren Trennung von privaten und geschäftlichen Transaktionen.