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Zwischen 2020 und Mitte 2022 erhob die Direktbank comdirect auf Sichteinlagen wie Giro- und Tagesgeldkonten ein sogenanntes Verwahrentgelt (umgangssprachlich: Strafzinsen oder Negativzinsen). Seit dem 1. Juli 2022 erhebt comdirect kein Verwahrentgelt mehr. Wir erklären, was damals galt, warum die Gebühr abgeschafft wurde und was der BGH 2025 dazu entschieden hat.
Inhalt
comdirect Verwahrentgelt: Was galt und was gilt heute?

comdirect, eine Marke der Commerzbank AG, berechnete zwischen Januar 2020 und Juni 2022 ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf Kontoguthaben oberhalb bestimmter Freibeträge. Hintergrund war die damalige EZB-Politik mit negativem Einlagenzins (-0,5 Prozent p.a.), die Banken Kosten für bei der Zentralbank geparkte Kundengelder verursachte.
Als die Europäische Zentralbank den Leitzins im Juli 2022 anhob und der Einlagenzins auf 0,0 Prozent stieg, schaffte comdirect das Verwahrentgelt rückwirkend zum 1. Juli 2022 ab. Seitdem fallen für Kunden keine Negativzinsen mehr an.

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Welche Freibeträge galten beim comdirect Verwahrentgelt?
Das Verwahrentgelt galt nicht für alle Kunden gleichermaßen. Die Freibeträge richteten sich nach dem Zeitpunkt der Kontoeröffnung:
Konten, die vor dem 17. Januar 2020 eröffnet wurden, waren grundsätzlich ausgenommen. Wer sein Konto zwischen dem 17. Januar 2020 und dem 13. Dezember 2020 eröffnete, hatte zunächst einen Freibetrag von 250.000 Euro, der nach Zustimmung zu geänderten Geschäftsbedingungen auf 100.000 Euro sank. Für Konten zwischen dem 14. Dezember 2020 und dem 9. Mai 2021 lag der Freibetrag bei 100.000 Euro. Ab dem 10. Mai 2021 galt bis zum 30. Juni 2021 ein Freibetrag von 100.000 Euro, danach von 50.000 Euro.
Wichtig: Die Freibeträge galten nicht je Konto, sondern für das gesamte bei comdirect verwahrte Guthaben. Mehrere Konten wurden addiert.
BGH-Urteil 2025: Verwahrentgelt auf Sparkonten war unzulässig
Am 4. Februar 2025 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Verwahrentgelt-Klauseln für Spar- und Tagesgeldkonten unwirksam waren. Banken durften auf Spar- und Festgeldguthaben keine Verwahrentgelte erheben, da dies den Charakter dieser Spareinlagen verändert und Verbraucher unangemessen benachteiligt hätte. Für Girokonten erklärte der BGH Negativzinsen grundsätzlich als zulässig, allerdings nur bei ausreichend transparenter Vertragsgestaltung.
Da comdirect das Verwahrentgelt bereits zum 1. Juli 2022 abgeschafft hatte, betraf das Urteil vor allem Rückforderungsansprüche für Gebühren aus dem ersten Halbjahr 2022. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche lief am 31. Dezember 2025 ab.
Fazit
comdirect erhebt seit dem 1. Juli 2022 kein Verwahrentgelt mehr. Die historischen Strafzinsen von 0,5 Prozent p.a. sind Geschichte. Das BGH-Urteil vom Februar 2025 bestätigt, dass Verwahrentgelt-Klauseln auf Tagesgeld- und Sparkonten von vornherein unzulässig waren. Wer zwischen Januar und Juni 2022 Verwahrentgelt gezahlt hatte, konnte Rückerstattungsansprüche bis Ende 2025 geltend machen.
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