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Das Wichtigste in Kürze
- Geschäftskonto-Pfändung tritt auf, wenn Schulden nicht bezahlt werden; das Kontoguthaben wird eingefroren. Ein P-Konto bietet Pfändungsschutz, ist jedoch nur für natürliche Personen zulässig.
- Der Pfändungsprozess beinhaltet Mahnungen, ein Mahnverfahren und ggf. einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss, der die Bank zur Überweisung an den Gläubiger verpflichtet.
- Bei Feststellung einer Pfändung sind schnelle Maßnahmen wie Prüfung der Rechtmäßigkeit, Kontakt mit Gläubigern, Umwandlung in ein P-Konto oder Kontowechsel erforderlich.
- Möglichkeiten zur Vermeidung von Pfändungen umfassen die Umwandlung des Geschäftskontos in ein P-Konto, die Berücksichtigung von Unterhaltspflichten und betrieblichen Ausgaben, sowie die Anpassung des Grundfreibetrags.
Inhalt
Was ist eine Geschäftskonto-Pfändung?
Ein Geschäftskonto-Pfändung ist eine Maßnahme, die auftritt, wenn offene Rechnungen oder Schulden eines Unternehmens nicht beglichen werden. Der Gläubiger kann dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und das Geschäftskonto pfänden. Während dieser Prozedur wird dein Guthaben eingefroren und der Zugriff darauf beschränkt.
Unter Umständen hast du die Möglichkeit, dein Geschäftskonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Ein P-Konto sichert einen bestimmten Grundfreibetrag vor Pfändung ab. Jedoch können nur natürliche Personen diese Art von Konto führen.
Zum Beispiel: Angenommen, du bist Selbstständiger und hast Schwierigkeiten mit unbezahlten Rechnungen. Bei Nichtbezahlung könnten deine Gläubiger eine Pfändung deines Geschäftskontos erwirken. Wenn du rechtzeitig reagierst und dein Konto in ein P-Konto umwandelst, ist zumindest ein Teil deines Guthabens geschützt.
Wer ist berechtigt, ein Geschäftskonto zu pfänden?
Um ein Geschäftskonto zu pfänden, müssen Gläubiger zuerst Mahnungen verschicken und ein Mahnverfahren anstreben. Bei Nichtreaktion kann schließlich vor Gericht ein Pfändungsbeschluss erwirkt werden, der die Bank dazu verpflichtet, das Kontoguthaben einzufrieren und dem Gläubiger seine Geldforderung zu überweisen.
Solltest du von einer Pfändung betroffen sein, hast du die Möglichkeit dein Geschäftskonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dieses bietet einen gewissen Pfändungsschutz durch den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag. Beachte jedoch, dass diese Option nur für natürliche Personen zur Verfügung steht – Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH können kein P-Konto führen.
Was passiert bei einer Geschäftskonto-Pfändung?
Bei einer Geschäftskonto-Pfändung erhält die Bank, bei der das betroffene Konto geführt wird, einen Pfändungsbeschluss. Die Bank ist dann verpflichtet, das Kontoguthaben einzufrieren und dem Kontoinhaber jeglichen Zugriff darauf zu verwehren. Diese Maßnahme umfasst sowohl Auszahlungen als auch Geldabhebungen am Automaten.
Infolgedessen kann wie jedes andere Girokonto auch ein Geschäftskonto gepfändet werden – eine solche Pfändung erfolgt allerdings erst nach wiederholten Mahnungen, einem darauffolgenden Mahnverfahren sowie einem finalen Pfändungsbeschluss durch das zuständige Gericht.
Als Reaktion auf eine Konto-Pfändung besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Dies schützt Guthaben bis zur Höhe des gesetzlichen Grundfreibetrags vor weiteren Pfändungen. Es muss jedoch beachtet werden, dass pro Person lediglich ein P-Konto eröffnet werden kann.
Für Unternehmen wie UG oder GmbH ist es nicht möglich, ein P-Konto zu führen. Zudem besteht kein genereller Anspruch auf die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto; je nach Umständen kann jedoch ein Kontowechsel sinnvoll sein.
Sollte es zu einer unrechtmäßigen Kontopfändung kommen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Was sollte ich tun, wenn mein Geschäftskonto gepfändet wurde?
Sobald du feststellst, dass dein Geschäftskonto gepfändet wurde, sind schnelle und strategische Maßnahmen erforderlich. Zunächst solltest du prüfen, ob die Pfändung rechtens ist. Ein gültiger Vollstreckungstitel und ein Pfändungsbeschluss müssen vorliegen. Ist dies nicht der Fall kann beim zuständigen Gericht oder der Vollstreckungsbehörde ein Antrag gestellt werden zur Aufhebung der Pfändung.
Weiterhin könntest du versuchen, mit deinen Gläubigern in Kontakt zu treten um eventuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren und somit die Pfändung zu verhindern oder aufzuheben. Eine weitere Option wäre das Umwandeln deines Geschäftskontos in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto), das dir weiterhin Zugriff auf einen bestimmten Freibetrag ermöglicht.
Zu guter Letzt besteht auch die Möglichkeit eines Kontowechsels zur Vermeidung von zukünftigen Pfändungen. Dies sollte jedoch mit Vorsicht erfolgen, um möglichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.
Kann ich ein neues Geschäftskonto trotz Pfändung eröffnen?
Trotz einer vorliegenden Pfändung bietet die Gesetzgebung dir als Unternehmer die Möglichkeit, ein neues Geschäftskonto zu eröffnen. Anders gestaltet sich die Lage jedoch bei der Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto), welches in den meisten Fällen nur für natürliche Personen möglich ist und somit für Kapitalgesellschaften wegfällt. Es ist außerdem erwähnenswert, dass nicht alle Banken diese Option bereitstellen.
Eine alternative Lösung könnten schufafreie Geschäftskonten sein, da einige Anbieter trotz negativen Schufa-Einträgen oder früherer Pfändungen die Kontoeröffnung ermöglichen. Doch Vorsicht: Obwohl solche Konten existieren, solltest du immer sicherstellen, dass sie deinen unternehmerischen Anforderungen entsprechen.
Was ist der Grundfreibetrag bei einer Geschäftskonto-Pfändung?
Bei einer Geschäftskonto-Pfändung ist es wichtig, den Grundfreibetrag zu kennen und zu verstehen. In den folgenden Unterüberschriften erfährst du, wie du den Grundfreibetrag erhöhen kannst und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Wie kann ich den Grundfreibetrag bei einer Geschäftskonto-Pfändung erhöhen?
Um den Grundfreibetrag deines gepfändeten Geschäftskontos zu erhöhen, musst du einige Schritte befolgen. Zunächst wandelst du dein Geschäftskonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Das sichert automatisch den monatlichen Grundfreibetrag von 1.252,64 Euro vor der Pfändung.
Konto-Umwandlung in ein P-Konto
Nach einer Pfändung hast du vier Wochen Zeit, um dein Geschäftskonto in ein P-Konto umzuwandeln. Allerdings ist pro Person nur ein P-Konto möglich, daher musst abwägen, ob das private oder geschäftliche Konto zum Pfändungsschutzkonto wird.
Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags
Anschließend stellst du einen Antrag auf die Erhöhung des Freibetrages bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht. Mit diesem Antrag kannst du nachweisen, dass Betriebskosten anfallen und somit den Grundfreibetrag erhöhen. Dabei werden Kosten für den Fortbestand der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit berücksichtigt.
Wie kann ich ein Geschäftskonto mit Pfändungsschutz eröffnen?
Im Folgenden wird der Prozess der Umwandlung eines Geschäftskontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erläutert, das hauptsächlich natürlichen Personen sowie Selbstständigen und Freiberuflern zur Verfügung steht. Der Vorgang beinhaltet die eigentliche Umwandlung, die Einrichtung eines Grundfreibetrags, der auch im Falle einer Pfändung zur Verfügung steht, die mögliche Antragstellung zur Erhöhung dieses Freibetrags bei Unterhaltspflichten sowie die Berücksichtigung betrieblicher Ausgaben. Juristische Personen wie GmbHs oder AGs sind von dieser Regelung ausgeschlossen, und es gibt bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen.
1. Umwandlung in P-Konto
Zuerst musst du dein bestehendes Geschäftskonto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Das ist sowohl für natürliche Personen als auch für Selbstständige und Freiberufler möglich. Juristische Personen wie GmbHs oder AGs sind von dieser Regel leider ausgeschlossen.
2. Grundfreibetrag ansetzen
Anschließend wird auf dem P-Konto ein Grundfreibetrag von derzeit 1178,59 Euro eingerichtet. Diese Summe bleibt dir auch im Falle einer Pfändung jederzeit zur Verfügung.
3. Antrag auf Erhöhung des Freibetrags
Falls du Unterhaltspflichten hast, kannst du bei Bedarf einen Antrag auf Erhöhung des Grundfreibetrags stellen.
4. Berücksichtigung betrieblicher Ausgaben
Für Selbstständige und Freiberufler besteht die Möglichkeit, dass betriebliche Ausgaben beim Pfändungsschutz berücksichtigt werden. Dazu muss jedoch ein separater Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein geschäftliches P-Konto zu eröffnen?
Um ein geschäftliches P-Konto zu eröffnen, musst du beachten, dass vor allem natürliche Personen dazu berechtigt sind. Unternehmen wie UG oder GmbH können kein P-Konto führen. Ein Antrag auf Umwandlung deines Geschäftskontos ist notwendig und die Bank muss diesem zustimmen. Sollte eine Kontopfändung bereits bestehen, kann das Konto trotzdem umgewandelt werden.
Weiterhin wichtig ist, dass du nur über ein P-Konto verfügen darfst. Daher muss gut abgewogen werden, ob das private oder geschäftliche Konto zum Pfändungsschutzkonto wird. Außerdem besteht automatisch ein monatlicher Freibetrag von 1.178,59 EUR.
Wie kann ich mein Geschäftskonto vor einer Pfändung schützen?
Um dein Geschäftskonto vor einer Pfändung zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der erste Schritt besteht darin, dein Geschäftskonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Dadurch wird automatisch der monatliche Grundfreibetrag von 1.252,64 Euro für Kinderlose vor der Pfändung gesichert.
Umwandlung in ein P-Konto
Diese Umwandlung kannst du bei deiner Bank beantragen und sie ermöglicht dir den Zugriff auf einen bestimmten Freibetrag des Guthabens, auch im Falle einer Pfändung. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass diese Option nur für natürliche Personen gilt und nicht für Kapitalgesellschaften wie etwa eine GmbH oder UG.
Mahnungen ernst nehmen
Zur Prävention einer Kontopfändung solltest du außerdem Mahnungen nicht ignorieren und versuchen, Lösungen mit deinen Gläubigern zu finden. Auch das frühzeitige Eröffnen eines Geschäftskontos kann hilfreich sein.
Berücksichtigung betrieblicher Ausgaben
Falls du Selbstständiger oder Freiberufler bist, können auch betriebliche Ausgaben bei einem Pfändungsschutz berücksichtigt werden. Dafür musst du einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen.
Anhebung des Grundfreibetrags
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Grundfreibetrag durch Nachweis von Unterhaltspflichten anzuheben.
Entscheidung zwischen Geschäfts- oder Privatkonto
Zu guter Letzt musst du eine Entscheidung treffen, ob du das private oder geschäftliche Konto schützen möchtest – da pro Person nur ein P-Konto möglich ist.
FAQ: Geschäftskonto-Pfändung
In diesem Abschnitt werden wir auf häufig gestellte Fragen zum Thema Geschäftskonto-Pfändung eingehen. Erfahre, wie lange eine Geschäftskonto-Pfändung in der Regel dauert, ob das Finanzamt dein Geschäftskonto pfänden kann und welche Kosten für dich als Unternehmer bei einer Pfändung deines Geschäftskontos anfallen können.
Wie lange dauert in der Regel eine Geschäftskonto-Pfändung?
Die Dauer einer Geschäftskonto-Pfändung ist variabel und hängt von der Höhe der Schulden und den monatlichen Geldeingängen ab.
Sie endet erst, wenn alle offenen Forderungen beglichen wurden. Innerhalb spätestens 14 Tage nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses wird das gepfändete Guthaben auf dem Geschäftskonto dem Gläubiger überwiesen.
Kann das Finanzamt mein Geschäftskonto pfänden?
Ja, das Finanzamt kann dein Geschäftskonto pfänden, wenn ausstehende Zahlungen oder Schulden bestehen. Dies erfordert in der Regel einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss und erfolgt nach einem Mahnverfahren. Auch besteht die Möglichkeit, dein Geschäftskonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln, das einen bestimmten Freibetrag vor Pfändungen schützt. Beachte jedoch, dass dies nur für natürliche Personen möglich ist.
Gibt es Kosten, die für mich als Unternehmer bei einer Pfändung meines Geschäftskontos anfallen?
Ja, es können Kosten bei einer Pfändung deines Geschäftskontos entstehen. Diese sind allerdings nicht grundsätzlich gegeben und hängen von den individuellen Umständen und der Bank ab.
Falls du eine Kontopfändung fürchtest, kann die Umwandlung in ein P-Konto eine sinnvolle Option sein, um einen gewissen pfändungsfreien Betrag zu sichern.