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Das Wichtigste in Kürze
- Die Voraussetzungen für ein Girokonto sind in der Regel Volljährigkeit, ein gültiger Ausweis und ein Wohnsitz in Deutschland.
- Es gibt verschiedene Kontoarten, die spezielle Anforderungen haben, wie zum Beispiel Studentenkonto, Kinderkonto, P-Konto oder Basiskonto.
- Ein Girokonto ohne Schufa-Prüfung ist möglich, aber oft teurer als ein normales Girokonto.
- Personen im Gefängnis oder mit Schulden können ein Girokonto eröffnen, müssen aber mit Einschränkungen rechnen.
- Juristische Personen können ein Girokonto eröffnen, benötigen aber einen Handelsregisterauszug oder eine Gründungsurkunde.
Inhalt
Girokonto-Voraussetzung: So eröffnest du dein Konto
Um ein Girokonto zu eröffnen, muss man volljährig sein oder die Zustimmung der Eltern haben, einen gültigen Ausweis vorlegen und eine Bonitätsprüfung bestehen. Es können auch Kontoführungsgebühren anfallen.
Es gibt verschiedene Kontoarten für unterschiedliche Zielgruppen, wie zum Beispiel Studenten, Kinder, Beamte oder Personen ohne Wohnsitz. Diese haben jeweils spezielle Vorteile und Anforderungen.
Für die Eröffnung eines Girokontos benötigt man in der Regel einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Bei Online-Konten muss man sich zusätzlich per Post-Ident– oder Videoident-Verfahren identifizieren.
Man kann auch ein Girokonto ohne Schufa-Prüfung, trotz Schulden oder im Gefängnis eröffnen. Allerdings kann es hierbei Einschränkungen geben. Eine Möglichkeit ist das Basiskonto, das jedem Verbraucher in der EU zusteht.
Es gibt keine Mindesteinkommensgrenze für die Eröffnung eines Girokontos, aber man sollte sich über die Gebühren und Konditionen der verschiedenen Anbieter informieren. Juristische Personen können auch ein Girokonto eröffnen, benötigen aber spezielle Dokumente.
Was sind die Voraussetzungen für ein Girokonto?
Ein Girokonto ermöglicht dir, Guthaben zu verwalten und Zahlungen durchzuführen. Wenn du die Voraussetzungen für ein Girokonto erfüllen möchtest, solltest du einige grundlegende Anforderungen beachten.
Zunächst musst du entweder volljährig sein oder eine Zustimmung deiner Eltern haben. Zudem benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Die Bank wird in der Regel eine Bonitätsprüfung durchführen und eventuell eine Schufa-Auskunft einholen. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, dass du ein regelmäßiges Einkommen nachweisen musst.
Außerdem solltest du bedenken, dass bei der Kontoeröffnung je nach Art des Kontos und der Bank möglicherweise Kontoführungsgebühren anfallen können.
Wer darf ein Girokonto eröffnen?
Jeder volljährige und geschäftsfähige Bürger oder EU-Bürger darf ein Girokonto eröffnen. Minderjährige Personen können ebenfalls ein Girokonto eröffnen, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Zudem haben auch Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland das Recht auf ein Basiskonto.
Personen mit negativer Schufa-Auskunft können unter Umständen Schwierigkeiten haben, ein Girokonto zu eröffnen. Dennoch ist es möglich, dass sie ein Konto erhalten, eventuell aber mit Einschränkungen. Auch Personen im Gefängnis können grundsätzlich ein Girokonto eröffnen, jedoch kann es hierbei ebenfalls Einschränkungen geben.
Für die Eröffnung eines Girokontos gibt es keine Einkommensgrenze oder Bonitätsprüfung. Allerdings können juristische Personen wie Unternehmen kein Girokonto eröffnen, da diese spezielle Kontotypen benötigen.
Folgende Grafik zeigt dir noch einmal im Überblick, wer ein Girokonto eröffnen darf:
Welche Unterlagen benötige ich für die Eröffnung eines Girokontos?
Um ein Girokonto zu eröffnen, benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Bist du Ausländer, ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich. Manche Banken verlangen auch Gehaltsnachweise.
Wenn du ein Online-Girokonto eröffnen möchtest, musst du ausgedruckte Girokonto-Antragsunterlagen bereithalten und dich entweder in einer Postfiliale mittels des Post-Ident-Verfahrens ausweisen oder das Videoident-Verfahren am Smartphone oder Rechner durchführen.
In folgender Grafik erhältst du einen Überblick über alle benötigen Unterlagen für dein Girokonto:
Welche speziellen Voraussetzungen gelten für welche Kontoarten?
In diesem Abschnitt geht es um die speziellen Voraussetzungen, die für verschiedene Kontoarten gelten. Wir werden uns mit Studentenkonten, Kinderkonten, Girokonten für Beamte, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, P-Konten und Basiskonten beschäftigen und jeweils erklären, welche besonderen Anforderungen diese Konten im Vergleich zum normalen Girokonto haben.
Studentenkonto
Ein Studentenkonto ist ideal für Studierende, da es im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto viele Vorteile bietet. Um ein solches Konto zu eröffnen, musst du in der Regel zwischen 18 und 30 Jahren alt sein, wobei einige Direktbanken keine Altersgrenze vorsehen. Für die Kontoeröffnung ist ein Einschreibungsnachweis an einer Universität oder Fachhochschule erforderlich, den einige Banken sogar für jedes neue Semester verlangen.
Minderjährige Studierende können auch ein Studentenkonto eröffnen, benötigen jedoch die Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter. Dispositionskredite sind für sie allerdings nicht möglich. Ältere Semester und Personen mit regelmäßigem Einkommen haben in der Regel keinen Anspruch auf ein Studentenkonto.
Nur wenige Studentenkonten bieten einen Dispositionskredit an. In solchen Fällen entscheiden eine Bonitätsprüfung und monatliche Einnahmen über den Kreditrahmen der zugehörigen Kreditkarte.
Kinderkonto
Ein Kinderkonto ist eine spezielle Art von Girokonto, das Banken für Minderjährige anbieten. Es kann ab dem 7. Lebensjahr eingerichtet werden, da Kinder ab diesem Alter beschränkt geschäftsfähig sind und mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Verträge abschließen können. Solche Konten laufen in der Regel auf Guthabenbasis, und die Eltern oder gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung dafür bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Die Eröffnung eines Kinderkontos erfordert die Zustimmung beider Elternteile bzw. aller Erziehungsberechtigten, sowie gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) und die Steuer-ID des Kindes. Das Konto bietet Vorteile wie kostenlose Kontoführung, attraktive Verzinsung des Guthabens und eine Bank- oder Prepaid-Karte ab einem bestimmten Alter (z. B. 7 Jahre).
Zudem können Eltern die Befugnisse ihres Kindes auf dem Konto festlegen. Ab 12 Jahren empfiehlt es sich oft, ein Jugend- oder Taschengeldkonto einzurichten.
Girokonto für Beamte
Ein Girokonto für Beamte bietet spezielle Vorteile und Konditionen, die auf die Bedürfnisse von Beamten und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes zugeschnitten sind. Zum Beispiel ist das BSW-Bezügekonto ein kostenloses Girokonto ohne Kontoführungsgebühren bei einem monatlichen Mindestgeldeingang von 500 €.
Zu den weiteren Leistungen gehören eine Commerzbank Girocard (Debitkarte), kontaktloses Bezahlen mit Apple Pay und Google Pay, Online- und Mobile-Banking sowie der Zugang zur BSW-Vorteilswelt mit attraktiven Einkaufsvorteilen und Rabatten.
Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Kontos sind in der Regel die Volljährigkeit, der Wohnsitz in Deutschland und die unbeschränkte Steuerpflicht. Das Konto darf ausschließlich privat genutzt werden; eine Verwendung als Geschäftskonto bei Freiberuflern oder Gewerbetreibenden ist nicht möglich.
Tagesgeldkonto
Bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos gelten einige grundlegende Voraussetzungen, die sich von denen für ein normales Girokonto unterscheiden können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören in der Regel: Volljährigkeit, im eigenen Namen handeln und ständiger Wohnsitz in Deutschland.
Ein Tagesgeldkonto ist besonders für sicherheitsbewusste Sparer geeignet, da es eine hohe Sicherheit durch Einlagensicherung bietet. Anders als beim Girokonto sind bei einem Tagesgeldkonto keine Zahlungsfunktionen vorhanden und Überweisungen können nur auf das hinterlegte Referenzkonto erfolgen. Dafür sind Ein- und Auszahlungen jederzeit möglich und die Kontoeröffnung sowie -führung ist meist kostenlos.
Festgeldkonto
Um ein Festgeldkonto zu eröffnen, gelten bestimmte Voraussetzungen. Die wichtigsten Bedingungen sind: Volljährigkeit, im eigenen Namen handeln, ständiger Wohnsitz in Deutschland und ein deutsches Girokonto. Bei der Kontoeröffnung ist die Identifikation und Legitimation des Antragstellers erforderlich.
Festgeldkonten sichern einen Festzins für eine vereinbarte Laufzeit. Der Kontovertrag enthält vertragliche Regelungen und Anlagevereinbarungen. Du kannst Festgeldzinsen mit einem Vergleichsrechner berechnen.
Der Einzug des Anlagebetrags erfolgt meist von dem angegebenen Konto. Um Zinsen steuerfrei zu vereinnahmen, sollte ein Freistellungsauftrag gestellt werden.
P-Konto
Ein P-Konto ist ein spezielles Girokonto, das einen automatischen Pfändungsschutz von 1.340 Euro je Kalendermonat bietet. Um dein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, musst du lediglich ein Umwandlungsverlangen bei deiner Bank einreichen.
Jeder Bürger in Deutschland hat seit dem 1. Juli 2010 einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines P-Kontos, sofern kein Dispositionskredit besteht. Die Banken sind verpflichtet, dir ein P-Konto einzurichten und dürfen dies nicht ablehnen – mit Ausnahme von Fällen mit einem Dispo.
Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden und die Umwandlung ist kostenfrei, allerdings können für die Kontoführung weiterhin Gebühren anfallen. Im Falle einer Kontopfändung hast du in Höhe der geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und kannst Überweisungen vornehmen. Beachte jedoch, dass einige Funktionen eingeschränkt sein können, wie zum Beispiel der Dispokredit.
Die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto bringt einige Nachteile mit sich, wie zum Beispiel die Kündigung eines Dispositionskredites oder der Kreditkarten sowie die Ausstellung einer neuen EC-Karte mit Einschränkungen. Dennoch bietet ein P-Konto einen wichtigen Schutz, um nicht unter das Existenzminimum zu rutschen.
Basiskonto
Ein Basiskonto ist ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen wie Bareinzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge und bargeldloses Zahlen. Es wurde durch das Zahlungskontengesetz eingeführt und ermöglicht jedem Verbraucher in der Europäischen Union, unabhängig von Bonität oder Wohnsitz, ein solches Konto zu führen. Die Bank muss die Möglichkeit bieten, ein Basiskonto online zu führen und darf angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.
Zur Eröffnung eines Basiskontos musst du bei einer Bank einen Antrag stellen und dich mit einem in Deutschland anerkannten Dokument ausweisen. Die Bank muss den Eingang des Antrags bestätigen und innerhalb von 10 Geschäftstagen die Einrichtung des Kontos ermöglichen. Eine Ablehnung ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, beispielsweise wenn bereits ein funktionierendes Konto vorhanden ist.
Insgesamt bietet das Basiskonto eine wichtige Lösung für Personen, die bisher Schwierigkeiten hatten, ein herkömmliches Girokonto zu eröffnen – sei es aufgrund fehlender Bonitätsprüfungen oder Mindesteinkommensanforderungen.
Weitere Fakten zu den Anforderungen der Girokonto-Eröffnung
In diesem Abschnitt geht es um weitere Fakten zu den Anforderungen der Girokonto-Erföffnung. Dabei werden wir auf verschiedene Fragen eingehen, die sich potenzielle Kontoinhaber stellen könnten. Kann ich ein Girokonto ohne Schufa-Prüfung eröffnen? Ist es möglich, auch wenn ich momentan im Gefängnis bin? Hat jeder das Recht auf ein Girokonto? Wir werden diese Fragen im Folgenden genauer beleuchten.
Kann ich ein Girokonto ohne Schufa-Prüfung eröffnen?
Ja, es ist möglich, ein Girokonto ohne Schufa-Prüfung zu eröffnen. Während viele Banken eine Schufa-Überprüfung durchführen, gibt es auch Anbieter wie Tomorrow und Bunq, die Konten ohne Prüfung anbieten. In Deutschland hat zudem jeder Bürger das Recht auf ein Basiskonto, das ohne Dispositionskredit oder Kreditkarte bei jeder Bank eröffnet werden kann.
Allerdings solltest du beachten, dass diese Konten oft höhere Kosten verursachen als herkömmliche Girokonten. Bei negativer Schufa ist es dennoch sinnvoll, bei mehreren Anbietern anzufragen und dabei Kreditkarten sowie Dispositionskredite abzuwählen.
Fintech-Banken bieten oft Girokonten ohne Schufa-Abfrage an, jedoch verzichten Kunden hierbei oft auf einen Dispositionskredit und eine Kreditkarte mit Kreditrahmen. Trotzdem kann ein solches Konto für Personen mit negativer Schufa eine gute Lösung sein.
Kann ich ein Girokonto auch eröffnen, wenn ich momentan im Gefängnis bin?
Ja, du kannst ein Girokonto eröffnen, auch wenn du momentan im Gefängnis bist oder eine Vorstrafe hast. Allerdings können Einschränkungen auftreten, etwa bei der Wahl der Bank oder des Kontotyps. Banken haben das Recht, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen, wenn sie der Meinung sind, dass die Person ein Risiko darstellt.
Bonitätsprüfungen können durchgeführt werden und es könnten zusätzliche Dokumente wie eine Bestätigung über den Haftstatus oder eine Vollmacht erforderlich sein. Eine Möglichkeit für Personen im Gefängnis könnte sein, ein Konto bei einer spezialisierten Bank für Insassen zu eröffnen.
Falls Schulden vorliegen, kann ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hilfreich sein. Bei einem P-Konto können bestimmte Beträge geschützt werden, um das Existenzminimum zu sichern.
Hat jeder das Recht auf ein Girokonto?
Jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, hat einen Anspruch auf ein Basiskonto. Dieses Konto ist ein Guthabenkonto ohne Dispokredit und bietet alle grundlegenden Funktionen eines normalen Girokontos. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt.
Banken dürfen bei Basiskonten nur angemessene Entgelte für die Kontoführung erheben und die Kündigungsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Die Kontoführung kann jedoch verweigert werden, wenn der Kunde Leistungen der Bank missbraucht. Außerdem ermöglicht das Basiskonto einen erleichterten Wechsel zwischen Finanzinstituten sowie außergerichtliche Streitbeilegung.
FAQ: Voraussetzungen für Girokonto
Nun schauen wir uns noch einmal die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Girokontos an. Wir haben hier die häufigsten Fragen zu diesem Thema gesammelt und beantwortet. Unter anderem erfährst du, wie viel Geld du verdienen musst, um ein Girokonto eröffnen zu dürfen, ob eine Eröffnung trotz Schulden möglich ist und welche Unterlagen du benötigst.
Wie viel Geld muss ich verdienen, um ein Girokonto eröffnen zu dürfen?
Es gibt keine festgelegte Mindesteinkommensgrenze für die Eröffnung eines Girokontos. Allerdings können Banken unterschiedliche Voraussetzungen und Gebühren haben, daher ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Bank über die Konditionen zu informieren.
Kann ich trotz Schulden ein Girokonto eröffnen?
Ja, du kannst trotz Schulden ein Girokonto eröffnen. In solchen Fällen bieten Banken sogenannte Basiskonten oder Jedermann-Konten an, die auch bei negativen SCHUFA-Einträgen möglich sind. Wenn du bereits verschuldet bist und eine Pfändung vorliegt oder droht, solltest du ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Betracht ziehen, um dein Kontoguthaben innerhalb des Freibetrags zu schützen.
Was braucht man für die Eröffnung eines Girokontos?
Um ein Girokonto zu eröffnen, benötigst du einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Legitimation. Die Kontoeröffnung kann online oder in der Filiale einer Bank, wie zum Beispiel bei der Sparkasse, erfolgen.
Fazit
In diesem Artikel hast du gelernt, welche Voraussetzungen für ein Girokonto gelten und welche Unterlagen bei der Eröffnung benötigt werden. Zudem wurden spezielle Kontoarten wie Studentenkonto, Kinderkonto oder Basiskonto beleuchtet. Somit bist du bestens informiert, um das passende Girokonto für deine Bedürfnisse zu wählen.