Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der TU Dresden absolviert und ist Geschäftsführer von BankingGeek, einer Marke der LBC FInance UG. Er liebt es, die besten Finanzprodukte aller Art, wie Girokonten, Geschäftskonten, Kredite und Kreditkarten, zu finden.

Verwahrentgelt: So kannst du es vermeiden (+ Banken ohne Negativzinsen

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Max Benz

Gründer von BankingGeek

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Das Wichtigste in Kürze

  • Verwahrentgelt ist eine Gebühr, die Banken von ihren Kunden verlangen, wenn deren Kontoguthaben eine bestimmte Grenze überschreitet, und die sich an dem Einlagensatz der EZB orientiert.
  • Das Verwahrentgelt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Zinspolitik der Banken, der Höhe des Guthabens, der Art des Kontos und den vereinbarten Bedingungen.
  • Das Verwahrentgelt wird berechnet, indem das Guthaben, das über einem Freibetrag liegt, mit dem Negativzinssatz multipliziert und durch die Anzahl der Tage im Jahr und dann nochmals durch 30 geteilt wird.
  • Die Höhe des Verwahrentgelts variiert je nach Bank und kann sich mit der Änderung der Zinspolitik der EZB anpassen; es gibt auch Möglichkeiten, über Verwahrentgelte zu verhandeln oder ihre Rechtmäßigkeit anzufechten.
  • Es gibt einige Banken, die kein Verwahrentgelt berechnen oder hohe Freibeträge anbieten; auch Festgeldkonten können eine Alternative sein.

Was ist Verwahrentgelt?

Verwahrentgelt, auch als Negativzinsen oder Strafzinsen bekannt, bezeichnet eine Gebühr, die Banken von ihren Kunden verlangen, wenn deren Kontoguthaben eine bestimmte Grenze überschreitet. Ursprünglich eingeführt durch die Deutsche Skatbank im Jahr 2014 aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), ist es quasi das Gegenstück zu regulären Zinsen, die Kunden für ihr Erspartes erhalten.

Das Verwahrentgelt wird in der Regel anhand des Einlagensatzes der EZB berechnet. Die konkrete Höhe variiert jedoch zwischen den einzelnen Geldinstituten und kann entweder ein fester Prozentsatz sein oder an einen Referenzzinssatz gebunden sein.

Anstatt also Zinsgewinne zu erzielen, müssen Kunden für ihre Einlagen zahlen und werden damit im Grunde genommen für das “Parken” ihres Geldes auf dem Konto “bestraft”. Dies betrifft häufig Guthaben auf Girokonten und Tagesgeldkonten. Meist gewähren Banken allerdings sogenannte Freibeträge – bis zu dieser Grenze fallen keine Gebühren an. Nur der Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, wird mit dem Verwahrentgelt belastet.

Zu beachten ist dabei auch, dass Banken die Zustimmung ihrer Kunden benötigen um ein Verwahrentgelt erheben zu dürfen. In manchen Fällen gibt es Gerichtsurteile, welche Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonte als unzulässig betrachten – die Rechtslage ist hierbei jedoch noch nicht endgültig geklärt.

Wovon hängt das Verwahrentgelt ab?

Das Verwahrentgelt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist die Zinspolitik der Banken. Sie stellen Verwahrentgelte oft als unvermeidbare Folge der aktuellen Niedrigzinspolitik dar, obwohl Banken bei der Europäischen Zentralbank großzügige Freigrenzen für ihre Einlagen haben und nicht für alle Gelder Verwahrentgelte zahlen müssen.

Eine weitere entscheidende Rolle spielt die Höhe des Guthabens auf dem Konto. Früher fiel das Verwahrentgelt meist erst bei größeren Summen ab 100.000 Euro an, inzwischen erheben jedoch immer mehr Institute Negativzinsen bereits ab einer Gesamteinlage von 50.000 Euro oder weniger pro Kunde.

Zudem können die Bedingungen in der vereinbarten Klausel beeinflussen, wie hoch das Verwahrentgelt ausfällt. Je nach Vereinbarung kann es sich um einen festen oder variablen Prozentsatz handeln.

Auch die Art des Kontos kann eine Rolle spielen. Sowohl Giro- als auch Tagesgeldkonten können mit einem Verwahrentgelt belastet werden, wobei einige Experten diese Praxis für möglicherweise unzulässig halten.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass das Thema Verwahrentgelt sehr komplex ist und stark von den individuellen Gegebenheiten sowie den speziellen Bedingungen der jeweiligen Bank abhängt.

Wie wird das Verwahrentgelt berechnet?

Verwahrentgelte werden auf der Grundlage spezifischer Formeln und Kriterien berechnet. Der am häufigsten angewendete Mechanismus orientiert sich an den Negativzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Bank multipliziert dein Guthaben, das über einem bestimmten Freibetrag liegt, mit dem Negativzinssatz und teilt das Ergebnis durch die Anzahl der Tage im Jahr und dann nochmals durch 30, um den monatlichen Betrag zu ermitteln.

Schritte zur Berechnung des Verwahrentgelts

Zunächst wird vom Gesamtguthaben ein Freibetrag abgezogen. Dieser ist oft von Bank zu Bank unterschiedlich und kann irgendwo zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro liegen. Solltest du jedoch mehr als diesen Betrag auf deinem Konto haben, wird das überschüssige Geld besteuert.

Dann kommt die Negativzinsrate ins Spiel. Diese Rate belastet dein Guthaben, wodurch es bei jeder weiteren Verzinsung schrumpft. Normalerweise halten sich die meisten Banken an einen Zinssatz von 0,5 Prozent – dies ist der Satz, den sie selbst für ihre überschüssigen Einlagen bei der EZB zahlen müssen.

Zu guter Letzt erfolgt die rechnerische Berechnung: ((Dein Kapital – Freibetrag) x Negativzinssatz) : 360 x 30 = monatlicher Betrag des Verwahrentgelts.

Beispielberechnung

Für eine etwas konkretere Vorstellung nehmen wir an, du hättest ein Kapital von 50.000 Euro auf deinem Konto und deine Bank hätte einen Freibetrag von 25.000 Euro festgesetzt sowie einen Negativzinssatz von 0,5 Prozent angegeben:

((50000€ - 25000€) x -0,005) : 360 x 30 = -10,42€ pro Monat

In diesem Fall würdest du also jeden Monat ein Verwahrentgelt von etwa -10,42 € zahlen müssen.

Weitere Faktoren bei der Berechnung des Verwahrentgelts

Eine weitere wichtige Erkenntnis ist hierbei auch: Sollte die EZB ihren Zinssatz erhöhen oder senken (beispielsweise von minus -0,5% auf minus -0,25%), so ändert sich auch das berechnete Verwahrentgelt entsprechend.

Wie hoch ist das Verwahrentgelt bei den Banken?

Die Höhe des Verwahrentgelts variiert je nach Bank und kann entweder ein fester Prozentsatz sein oder an einen Referenzzinssatz gebunden sein. Es war gängig, dass Banken Negativzinsen von -0,50 %, auch bekannt als Verwahrentgelte, verlangten.

Änderung der Zinspolitik und Auswirkungen auf das Verwahrentgelt

Mit der Erhöhung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank (EZB) von 0,00 auf 0,50 % im Juli 2022 haben sich die meisten Geldinstitute von diesen Negativzinsen verabschiedet. Diese Änderung hat dazu geführt, dass in vielen Fällen Verwahrentgelte automatisch entfallen sind.

Aushandlung von Verwahrentgelten möglich?

Zusätzlich existiert die Möglichkeit für Kunden, über Verwahrentgelte zu verhandeln, insbesondere im Anbetracht der aktuellen Zinsentwicklung.

Kontroverse um Rechtmäßigkeit der Verwahrentgelte

Eine wichtige Wandlung ist auch in Bezug auf die Legitimität dieser Gebühren zu beobachten. Es wird zunehmend diskutiert, ob Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten rechtlich zulässig sind. Dennoch bleibt diese Frage bisher ungeklärt und hängt von künftigen Gerichtsentscheidungen ab.

Großzügige Freigrenzen bei Banken

Trotz allem argumentieren einige Geldinstitute mit großen Freibeträgen vor dem Anfall von Negativzinsen sowie mit den Möglichkeiten des Ertrags aus Kundeneinlagen gegen die Notwendigkeit eines solchen Entgelts.

Welche Banken nehmen kein Verwahrentgelt?

Einige Banken, die kein Verwahrentgelt berechnen, bieten hohe Freibeträge an. Es ist wichtig zu beachten, dass es nicht nur um Giro- oder Tagesgeldkonten geht, sondern auch Festgeldkonten als Alternative in Betracht gezogen werden können. Einige dieser Banken haben attraktive Festgeldangebote ohne Verwahrentgelte.

Auch wenn es eine wachsende Anzahl von Banken und Sparkassen gibt, die Negativzinsen in Form eines Verwahrentgelts erheben, gibt es immer noch Geldinstitute, die ihren Kunden dieses Entgelt erlassen. Leider verzichten nicht alle auf diese Gebühr vollständig – einige beginnen bereits ab dem ersten Euro mit der Berechnung von Negativzinsen.

Letztlich hängt die Wahl des Geldinstituts stark von den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten ab. Es lohnt sich daher immer, genau hinzuschauen und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Wie kann ich Strafzinsen vermeiden?

Du kannst Strafzinsen vermeiden, indem du dein Kapital geschickt verteilst und die richtigen Finanzinstitutionen auswählst. Eine Möglichkeit besteht darin, dein Guthaben auf mehrere Girokonten zu verteilen, um den für Negativzinsen relevanten Betrag bei einer einzelnen Bank zu reduzieren.

Vorsicht bei Tagesgeldkonten

Eine weitere Möglichkeit wäre, überschüssiges Guthaben auf ein Tagesgeldkonto zu überweisen. In der Regel werden hier keine Strafzinsen erhoben. Allerdings solltest du beachten, dass manche Kreditinstitute auch für Tagesgeldkonten Verwahrentgelte einführen.

Rendite durch Wertpapiere

Eine andere Strategie zur Vermeidung von Strafzinsen könnte die Geldanlage in ETFs sein. Sie bieten selbst konservativen Anlegern die Chance auf attraktive Renditen und helfen dabei, das Erheben von Negativzinsen zu umgehen.

Ausländische Bankoption prüfen

Bei der Auswahl von ausländischen Bankpartnern für Tages- oder Festgeldkonten ist eine ausreichende Einlagensicherung wesentlich. Zudem empfiehlt es sich, größere Summen auf verschiedene Institute aufzugliedern und sich dabei auf Angebote aus Ländern mit einem Rating von mindestens AA zu beschränken.

Gebühren im Blick behalten

Zum Schluss ist es besonders wichtig darauf hinzuweisen: Man sollte stets wachsam gegenüber zusätzlichen Gebühren sein – einige Bankdienstleistungen können teuer sein und deine Bemühungen zur Vermeidung von Strafzinsen untergraben.Was passiert, wenn man die Verwahrentgelt-Änderung nicht unterschreibt?

Das Unterzeichnen einer Verwahrentgeltvereinbarung ist nicht verpflichtend. Solltest du dich gegen die Unterzeichnung entscheiden, könnten Banken versuchen den Druck zu erhöhen, um dich zur Zustimmung zu bewegen. Dennoch hast du als Verbraucher das Recht, eine kostenpflichtige Verwahrung abzulehnen.

In einigen Situationen kann es sogar ratsam sein, eine Änderung des Verwahrentgelts nicht anzunehmen. Es gibt Gerichtsurteile die darauf hindeuten, dass solche Gebühren auf Giro- und Tagesgeldkonten möglicherweise rechtlich nicht zulässig sind. Daher könnte sich bei unzulässiger Belastung durch Verwahrentgelte die Möglichkeit ergeben, diese von der Bank zurückzufordern.

Zudem ist es wichtig zu wissen, dass Verwahrentgelte und Strafzinsen rechtlich unterschiedliche Dinge darstellen. Die Argumentation der Banken bezüglich Negativzinsen als Entschuldigung für die Erhebung von Gebühren ist daher oft irreführend.

Wann werden Negativzinsen abgeschafft?

Ein Ende der Negativzinsen ist in Sicht. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende Juli 2022 die rund acht Jahre dauernde Ära der Negativzinsen so gut wie beendet. Dieser Schritt wurde von vielen Geldinstituten begrüßt, die bereits keine Negativzinsen mehr auf die Guthaben ihrer Kunden erheben und Freibeträge wieder erhöht haben.

Allerdings gibt es bisher keine konkreten Informationen darüber, wann Negativzinsen generell abgeschafft werden. Es hängt weiterhin von den Entscheidungen der Banken und der EZB ab. Auch wenn vier von fünf Banken die Verwahrentgelte wieder abgeschafft haben, bleiben aktuelle Diskussionen und Aussichten zur Abschaffung der Negativzinsen unklar.

Trotz dieser positiven Entwicklungen sollten Verbraucher stets wachsam sein und wissen, wie sie Verwahrentgelte vermeiden können, um ihre Finanzen optimal zu gestalten.

Gibt es Girokonten ohne Verwahrentgelt?

Ja, es gibt definitiv Girokonten ohne Verwahrentgelt. Laut einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 28. Oktober 2021 dürfen Banken keine Verwahrentgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten berechnen.

Trotzdem erheben viele Kreditinstitute Negativzinsen oder sogenannte Verwahrentgelte auf Guthaben. Aktuell verlangen knapp 600 Banken und Sparkassen diese Gebühren. Allerdings gibt es noch zahlreiche Geldhäuser, die entweder keinen Negativzins fordern oder hohe Freibeträge gewähren, was eine Art Schutz gegen das Entgelt darstellt.

Auch wenn große Banken wie Postbank, Norisbank, Deutsche Bank, Commerzbank, 1822Direkt, ING und DKB Negativzinsen berechnen, bedeutet das nicht zwangsläufig ein flächendeckendes Verwahrentgelt bei diesen Instituten. Die Konditionen können je nach Kontomodell variieren und nicht alle Modelle sind davon betroffen.

Darüber hinaus bieten einige Finanzinstitute attraktive Festgeldangebote ohne Verwahrentgelt an – zum Beispiel FCA Bank, SWK Bank, Creditplus, Crédit Agricole, Deutsche Industriebank (IKB), Bigbank, Niederländische Leaseplan Bank, Isbank und Renault Bank direkt. Diese Option kann eine gute Alternative sein.

Allgemein ist es empfehlenswert sich genauestens über die jeweiligen Gebührenmodelle zu informieren bevor man ein neues Konto eröffnet oder wechselt. Es gibt auch hilfreiche Übersichten online über verschiedene Anbieter und deren jährlichen Kosten für Girokonten.

Übrigens: Wenn du nach einem gewerblichen Konto suchst, sieh dir auch unsere Übersicht von Geschäftskonten ohne Negativzinsen an.

Wie beeinflussen Girokonto-Zinsen das Verwahrentgelt?

Die Zinsen deines Girokontos haben tatsächlich einen direkten Einfluss auf das Verwahrentgelt. Der Europäische Zentralbank (EZB) Zinssatz ist hierfür ausschlaggebend, denn das Verwahrentgelt entspricht diesem Zinssatz, multipliziert mit minus 1.

Girokonto-Zinsen und EZB-Zinssatz

Sollte die EZB den Zinssatz erhöhen, beispielsweise von minus 0,5 auf minus 0,25 Prozent, darf die Bank entsprechend nur noch 0,25 Prozent als Verwahrentgelt berechnen.

Verwahrentgelt und Negativzinsen

Das Verwahrentgelt ist dabei kein fester Betrag sondern ein sogenannter Negativ- oder Strafzins. Bei anhaltender Niedrigzinsphase und der Forderung der EZB nach Negativzinsen für Bankeneinlagen geben Banken diese weiter an ihre Sparer – sowohl bei Neu- als auch Bestandskunden. So kann dein Guthaben auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto jeweils einen bestimmten Freibetrag überschreiten, damit Negativzinsen erhoben werden.

Ausweichmöglichkeiten für Sparer

Vor diesem Hintergrund suchen viele Sparer nach Alternativen wie etwa kostenlosen Festgeld- oder Tagesgeldkonten sowie ETF-Sparplänen.

FAQ: Verwahrentgelt

In diesem Abschnitt werden die häufigsten Fragen zum Verwahrentgelt beantwortet. Du erfährst, ob du als Privatkunde Verwahrentgelt zahlen musst, ob Strafzinsen und Verwahrentgelt das Gleiche sind und wie du dich rechtzeitig über Verwahrentgelt-Erhebungen informieren kannst.

Muss man als Privatkunde Verwahrentgelt zahlen?

Ja, als Privatkunde kannst du dazu verpflichtet sein, ein Verwahrentgelt zu zahlen. Dies ist eine Gebühr, die Banken für die Verwahrung von Einlagen erheben können. Allerdings hängt dies stark von der jeweiligen Bank und ihren individuellen Konditionen ab. Es gibt auch Institute, die bestimmte Freibeträge festlegen und erst darüberliegende Beträge mit einem Verwahrentgelt belasten.

Sind Strafzinsen und Verwahrentgelt das Gleiche?

Strafzinsen und Verwahrentgelt sind nicht das Gleiche. Während Strafzinsen, auch als Negativzinsen bekannt, eine Gebühr sind, die Banken für das verwahrte Geld auf Giro- oder Tagesgeldkonten erheben, beziehen sich Verwahrentgelte speziell auf die kostenpflichtige Verwahrung von Bankguthaben.
Die Erhebung dieser Gebühren durch die Banken hat oft ihre Ursache in der Zinspolitik und hängt von einer Vereinbarung mit dem Kunden ab.

Wie kann man sich rechtzeitig über Verwahrentgelt-Erhebungen informieren?

Um dich rechtzeitig über Verwahrentgelt-Erhebungen zu informieren, solltest du regelmäßig deine Kontoauszüge und Mitteilungen deiner Bank prüfen. Änderungen bezüglich des Verwahrentgelts werden häufig über den Quartalsauszug mitgeteilt. Es ist zudem ratsam, aktuelle Entwicklungen in der Finanzbranche im Blick zu behalten, um mögliche Trends frühzeitig erkennen zu können.