Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der TU Dresden absolviert und ist Geschäftsführer von BankingGeek, einer Marke der LBC FInance UG. Er liebt es, die besten Finanzprodukte aller Art, wie Girokonten, Geschäftskonten, Kredite und Kreditkarten, zu finden.

Patronatserklärung: Arten, Vor- und Nachteile und Anwendung [2024]

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Max Benz

Gründer von BankingGeek

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Patronatserklärung ist eine vertragliche Zusicherung eines Unternehmens, finanziell für eine Tochtergesellschaft einzustehen, mit Variationen zwischen weichen und harten Formen sowie konzerninternen und -externen Varianten.
  • Sie bietet Vorteile wie verbesserte Kreditwürdigkeit, bringt jedoch auch Nachteile wie den geringeren Schutz für Gläubiger bei weichen Patronatserklärungen mit sich.
  • Haupteinsatzgebiet der Patronatserklärung ist die Sicherstellung von Krediten in Konzernstrukturen und die Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit von Tochtergesellschaften.
  • Im Gegensatz zur Bürgschaft verspricht eine Patronatserklärung nur bestimmte Handlungen und hat flexiblere Inhalte; Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was ist eine Patronatserklärung?

Eine Patronatserklärung ist eine vertragliche Zusicherung, meistens von einem Unternehmen oder einer juristischen Person, das für die finanziellen Verbindlichkeiten eines anderen Unternehmens, oft einer Tochtergesellschaft, einsteht. In der Regel wird diese als Kreditsicherungsmaßnahme innerhalb eines Konzerns angewandt.

Das Besondere an der Patronatserklärung ist, dass sie im Gegensatz zur Bürgschaft keine direkten Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern übernimmt. Es gibt verschiedene Ausprägungen der Erklärung: eine “weiche” Variante beinhaltet keine Haftung des Patrons und umfasst oft nur Auskünfte oder Informationen zur Geschäftsführung der Tochtergesellschaft. Eine “harte” hingegen sichert uneingeschränkte finanzielle Unterstützung zu und garantiert damit die fristgerechte Erfüllung aller Verbindlichkeiten.

Welche Arten von Patronatserklärungen gibt es?

Im Kontext von Patronatserklärungen gibt es u.a. die “weiche” und “harte” Patronatserklärung. Bei der “weichen” handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche Erklärung guten Willens, bei der keine Haftung des Patrons besteht und die lediglich Auskünfte oder Management-Klauseln enthält. Im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Patron bei der “harten” Patronatserklärung uneingeschränkt zur Leitung und finanziellen Ausstattung seiner Tochtergesellschaft.

Zudem existieren konzerninterne und -externe Patronatserklärungen. Wobei beim erstgenannten ein Unternehmen innerhalb des Konzerns für die Kreditverpflichtungen einer Tochtergesellschaft einsteht, während bei letzterem dies durch einen externen Patron geschieht.

Nicht zu vergessen sind länderspezifische Formen wie etwa in Österreich oder Schweiz mit jeweils spezifischen Regelungen und Anforderungen für deren Umsetzung.

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Patronatserklärung?

Die Patronatserklärung, unverzichtbar in der wirtschaftlichen Landschaft, hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Dieses Sicherungsmittel wird hauptsächlich als Kreditsicherungsmaßnahme innerhalb eines Konzerns verwendet und kann die Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft verbessern.

Zu den Vorteilen gehören Flexibilität im Inhalt und Umfang, je nach Anforderungen und Vereinbarungen. Eine harte Patronatserklärung bietet zudem einen rechtlich bindenden Schutz für den Gläubiger. Sie stellt eine effektive Methode dar, um Zahlungsunfähigkeiten von Unternehmen zu beheben, insbesondere wenn sie konzernintern abgegeben wird.

Allerdings hat das Instrument auch seine Schwächen. So übernimmt die Patronatserklärung keine vertragliche Zahlungsverpflichtung wie eine Bürgschaft. Weiche Patronatserklärungen bieten weniger Schutz für den Gläubiger und besitzen keinen rechtsgeschäftlichen Charakter, womit sie nicht in der Lage sind, Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Zudem gibt es alternativ stärkere Sicherheitsmechanismen wie Bankbürgschaften.

Wann wird eine Patronatserklärung angewendet?

Die Patronatserklärung kommt hauptsächlich als Sicherheitsmechanismus bei Kreditvergaben innerhalb von Konzernstrukturen zum Einsatz. Sie wird vom Mutterunternehmen zugunsten seiner Tochtergesellschaft abgegeben und dient dazu, die Zahlungsunfähigkeit jener Gesellschaft und somit einen potentiellen Zahlungsausfall für dessen Gläubiger auszuschließen.

Zudem findet sie Anwendung, um die Bonität eines Unternehmens oder einer Person zu stärken. Beispielsweise kann eine verbesserte Kreditwürdigkeit durch die Patronatserklärung zu günstigeren Kreditkonditionen führen. Sie kann auch ausschlaggebend sein, damit ein Vertrag zustande kommt, wenn die Bonität des Vertragspartners sonst zweifelhaft wäre.

Was passiert, wenn eine Patronatserklärung verletzt wird?

Bei Verletzung einer Patronatserklärung hat dies rechtliche Folgen, die in der Regel mit Schadensersatzforderungen verbunden sind. Kommt es zu einem Forderungsausfall bei der Tochtergesellschaft, muss die Muttergesellschaft einstehen, sofern eine harte Patronatserklärung vorliegt. Sie haftet dann für angefochtene Zahlungen im Insolvenzverfahren der Tochtergesellschaft. Selbst wenn diese intern finanziell unterstützt wurde, bleibt die Einstandspflicht bestehen. Dies zeigt ein Urteil des BGH (IX ZR 95/16). Die Haftungsansprüche können gerichtlich durchgesetzt werden und führen zur Zahlungsverpflichtung der Muttergesellschaft.

Wie unterscheidet sich eine Patronatserklärung von einer Bürgschaft?

Der Hauptunterschied zwischen einer Patronatserklärung und einer Bürgschaft liegt in der Art der Verpflichtungen.

Bei einer Bürgschaft übernimmt der Bürge die Haftung für eine Schuld, während bei einer Patronatserklärung das Mutterunternehmen nur verspricht, bestimmte Handlungen zugunsten eines Gläubigers zu unternehmen.

Anders als bei einer Bürgschaft entsteht durch die Patronatserklärung normalerweise keine vertragliche Zahlungsverpflichtung gegenüber den Gläubigern des Tochterunternehmens.

Der Inhalt und Umfang von Patronatserklärungen können je nach Bedarf und Vereinbarungen variieren – dies ist im Unterschied zu Bürgschaften häufig gegeben.

Kann eine Patronatserklärung gekündigt werden?

Ja, eine Patronatserklärung kann gekündigt werden. Allerdings ist diese Möglichkeit nicht automatisch gegeben und hängt davon ab, ob ein Kündigungsrecht in der Erklärung vereinbart wurde. Ohne explizite vertragliche Vereinbarung besteht kein solches Recht.

Im Falle einer Kündigung bleibt der Patron jedoch für die bis zur Kündigung entstandenen Verbindlichkeiten haftbar. Unabhängig von der zeitlichen Befristung oder Unbefristung der Erklärung, ändert eine Kündigung nichts an den bisherigen Verpflichtungen des Patrons gegenüber seiner Tochtergesellschaft.

FAQ: Patronatserklärung

Eine Patronatserklärung ist eine wichtige rechtliche Vereinbarung im wirtschaftsrechtlichen Kontext. In diesem Abschnitt werden wir uns mit einigen häufig gestellten Fragen zu Patronatserklärungen befassen. Dabei gehen wir auf die rechtliche Bindung, den Unterschied zwischen einer harten und einer weichen Patronatserklärung sowie die Möglichkeit für Einzelunternehmer ein, eine solche Erklärung abzugeben.

Wie ist eine Patronatserklärung rechtlich bindend?

Die Bindung einer Patronatserklärung hängt von ihrer Art ab. Eine sogenannte “weiche” Patronatserklärung ist lediglich ein Zeichen guten Willens und rechtlich nicht bindend. Andererseits erstellt eine “harte” Patronatserklärung eine rechtsverbindliche Verpflichtung, die sogar eine Bilanzierungspflicht auslöst.

Was ist der Unterschied zwischen einer harten und einer weichen Patronatserklärung?

Bei einer harten Patronatserklärung verpflichtet sich das Mutterunternehmen rechtlich, für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft einzustehen. Im Gegensatz dazu ist eine weiche Patronatserklärung lediglich eine unverbindliche Willenserklärung ohne rechtliche Bindung.

Kann eine Patronatserklärung von einem Einzelunternehmer abgegeben werden?

Ja, theoretisch kann auch ein Einzelunternehmer eine Patronatserklärung abgeben. Jedoch ist diese Konstellation eher unüblich, da Patronatserklärungen vorwiegend im Konzernkontext eingesetzt werden.