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Der Umzug in eine neue Wohnung ist in der Regel mit der Zahlung einer Kaution verbunden. Dabei stellt das Mietkautionskonto eine weit verbreitete Methode dar, um die vom Vermieter geforderte Summe sicher und verzinst anzulegen.
Wie ein Mietkautionskonto funktioniert und welche Voraussetzungen bei der Auflösung gelten, wenn es zur Rückzahlung der Mietkaution kommt, erfährst du in diesem Ratgeber. Du erfährst außerdem, was du tun kannst, wenn dein Vermieter nicht zahlt, und welche Fehler du beim Auflösen vermeiden solltest.
Inhalt
Wie funktioniert ein Mietkautionskonto?
Das Mietkautionskonto ist ein Sparkonto, auf dem die Kaution für die Dauer eines Mietverhältnisses hinterlegt ist. Gemäß § 551 BGB sind Vermieter verpflichtet, die Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
In diesem Fall handelt es sich um ein durch den Vermieter verwaltetes Treuhandkonto. Der Zugriff auf das Konto sowie das Geld, das sich dort befindet, ist ausschließlich dem Mieter vorbehalten.
Alternativ hast du als Mieter die Möglichkeit, ein Mietkautionskonto selbst bei einem Bankinstitut deiner Wahl anzulegen. Achte dabei darauf, dass der gewählte Anbieter noch aktiv Neukonten für Mietkautionen anbietet, da einige Banken diesen Service zuletzt eingeschränkt haben.
Da es sich bei der auf dem Kautionskonto hinterlegten Summe nicht um das Vermögen des Vermieters handelt, stellst du an diesen eine Verpfändungsurkunde aus. Diese muss von beiden Mietparteien unterzeichnet werden.
In diesen Schritten löst du ein Mietkautionskonto auf

Freigabe durch Vermieter und Mieter
Zu Beginn des Mietverhältnisses ist der Mieter zur Zahlung einer Kaution verpflichtet, sofern der Vermieter dies fordert. Die Summe darf maximal drei Monatsmieten betragen und dient während der gesamten Mietdauer dem Vermieter als Sicherheit.
Die Freigabe der Mietkaution erfolgt erst, nachdem das Mietverhältnis gekündigt ist und alle Ansprüche aus dem Mietvertrag geregelt sind.
Du hast die Möglichkeit, den Vermieter durch ein persönliches Gespräch oder schriftlich zur Freigabe aufzufordern.
Bevor es zur Freigabe der Mietkaution kommt, nimmt der Vermieter die Wohnungsendabnahme vor und prüft eventuelle Ansprüche gegenüber dem Mieter.
Auflösungserklärung
Damit du das Kautionskonto auflösen kannst, musst du die Verpfändungsurkunde vom Vermieter zurückfordern und sie zusammen mit einem formlosen Kündigungsschreiben an die Bank senden.
Die Auflösungserklärung enthält die Adresse des Mietobjektes, das Datum der Vertragsunterzeichnung sowie Angaben über die Höhe der Kautionssumme. Zudem fordert die Bank die Sparbuchkarte und die Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Läuft das Konto auf den Namen des Vermieters, ist dieser für die Vorlage der Sparbuchkarte bei der Bank verantwortlich.
Auszahlung des Kontos
Sind alle Formalitäten rund um die Auflösung des Kontos geklärt, erhältst du eine Rückmeldung von der Bank. Anschließend kannst du dir die auf dem Kautionskonto befindliche Summe nebst Zinsen auf ein Girokonto deiner Wahl auszahlen lassen.
Darauf solltest du beim Auflösen des Kontos noch achten
Nach Beendigung des Mietverhältnisses solltest du die bei Sparbüchern übliche Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. Sie gilt für Beträge, die du nicht innerhalb des monatlichen Freibetrags von 2.000 Euro abheben kannst. Überschreitet die Kautionssumme diesen Betrag, ist die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Außerdem hat der Vermieter das Recht, für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten einen Teil der Kaution einzubehalten. Beispielsweise kann er Instandsetzungskosten für Schäden an der Wohnung über die Kautionssumme geltend machen.
Das Gleiche gilt für Ansprüche wegen offener Forderungen aufgrund nicht gezahlter Miete.
Der Rückzahlungsanspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, wobei die Frist erst am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch fällig wurde. Reagiert dein Vermieter nach Ablauf der Prüfungsfrist nicht auf deine Anfragen, findest du weiter unten eine konkrete Vorgehensweise für diesen Fall.
Wie lange dauert die Auflösung des Mietkautionskontos?
Die Auflösungsdauer kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein. In der Regel dauert es zwischen zwei und vier Wochen, bis das Geld auf deinem Konto ist. Manche Banken wickeln den Vorgang schneller ab. Frag im Zweifel direkt bei deiner Bank nach, wie lange der Prozess bei ihnen üblicherweise dauert.
Was passiert mit den Zinsen auf dem Mietkautionskonto?
Die Zinsen auf dem Mietkautionskonto stehen dir als Mieterin oder Mieter zu, weil § 551 Abs. 3 BGB die Erträge aus der Kautionsanlage ausdrücklich dem Mieter zuspricht. Es kann jedoch Unterschiede zwischen den Banken geben. Manche zahlen die Zinsen direkt an dich aus, andere schreiben sie dem Konto gut und zahlen sie erst bei der Auflösung aus. Informiere dich daher vorher über die Konditionen deiner Bank.
Gibt es eine Alternative zum Mietkautionskonto?
Ja, mit einer Mietkautionsversicherung zahlst du gar keine Kaution auf ein Konto ein. Stattdessen bürgt der Versicherer gegenüber deinem Vermieter für die vereinbarte Summe, wogegen du dein eigenes Geld etwa für Umzug oder Einrichtung behältst.
Weil in diesem Fall nie ein Kautionskonto eröffnet wurde, musst du am Ende des Mietverhältnisses auch keines auflösen. Der Vermieter gibt stattdessen die Bürgschaftsurkunde entwertet an den Versicherer zurück, sobald das Mietverhältnis abgewickelt ist und keine Ansprüche mehr offen sind.
Kann man das Mietkautionskonto vorzeitig auflösen?
In der Regel ist eine vorzeitige Auflösung nicht möglich, da es sich um eine Sicherheitsleistung handelt, die erst nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt wird. Es gibt jedoch Ausnahmen: Stimmt der Vermieter einer vorzeitigen Auflösung zu, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beispieltabelle:
| Grund für die vorzeitige Auflösung | Bedingungen |
|---|---|
| Umzug aus beruflichen Gründen | Nachweis des Arbeitgebers erforderlich |
| Einverständnis des Vermieters | Schriftliche Einwilligung erforderlich |
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Wenn dein Vermieter nach Ablauf der Prüfungsfrist nicht zahlt, kannst du ihn schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mahnen und danach den Mieterverein oder einen Anwalt einschalten. So gehst du dabei am besten vor.
- Fordere deinen Vermieter schriftlich und mit konkretem Datum zur Rückzahlung auf, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
- Setze eine Frist von rund zwei Wochen, bis zu der das Geld auf deinem Konto sein muss.
- Verstreicht die Frist ungenutzt, kannst du beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen.
- Reagiert dein Vermieter weiterhin nicht, folgt auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid, mit dem du die Zwangsvollstreckung einleiten kannst.
- Lass dich parallel dazu von einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten, besonders wenn größere Summen oder strittige Schäden im Raum stehen.
Dokumentiere jeden Kontaktversuch schriftlich, damit du im Streitfall nachweisen kannst, wann und wie du deinen Vermieter zur Rückzahlung aufgefordert hast.
Häufige Fehler beim Auflösen des Mietkautionskontos
Bestimmte Fehler tauchen bei der Auflösung immer wieder auf. Behalte sie im Blick, bevor du dein Kautionskonto kündigst.
- Die Verpfändungsurkunde oder das Sparbuch fehlen im Original, wodurch die Bank die Auflösung verzögert oder ablehnt.
- Manche vergessen die dreimonatige Kündigungsfrist des Sparkontos einzuplanen, wodurch sich die Auszahlung verzögert.
- Zinsen werden bei der Auszahlung oft nicht überprüft, obwohl sie dir laut § 551 Abs. 3 BGB zustehen.
- Der Mieter wartet zu lange, bevor er den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordert, und riskiert damit unnötigen Zeitverlust.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Auflösung des Mietkautionskontos
- Wer kann ein Mietkautionskonto auflösen?
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Nachdem die Endabnahme der Wohnung durch den Vermieter abgeschlossen ist, erfolgt die Auflösung des Mietkautionskontos mit den entsprechenden Unterlagen.
Wer die Auflösung des Kontos schlussendlich durchführt, richtet sich danach, ob der Mieter oder Vermieter der Inhaber von dem Sparbuch ist. Bei Direktbanken ist die Auflösung des Kontos per Online-Antrag möglich.
Bei Filialbanken hast du die Wahl, die Auflösung vor Ort oder über den Online-Banking-Bereich durchzuführen.
- Kann der Vermieter die Kaution einbehalten?
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Beim Auszug prüft der Vermieter den Zustand der Wohnung und ist bei Mängeln dazu berechtigt, die Kaution im Ganzen oder zum Teil für die Schadensregulierung einzubehalten.
Dabei gilt es zwischen normalen Abnutzungserscheinungen und Mietschäden wie Beschädigungen an Türen, Fenstern, Wänden, Fußböden und Sanitäreinrichtungen zu unterscheiden.
Alternativ lassen sich diese Kosten durch die eigenständige Ausbesserung der Mängel durch den Mieter vermeiden. Allerdings muss die Zuständigkeit für den Mieter innerhalb des Mietvertrages geregelt sein.
Ein weiteres Szenario, in dem der Vermieter die Kaution mindern kann, sind offene Forderungen in Form von Mietschulden oder Nachzahlungen. Auch offene Betriebskostenabrechnungen lassen sich über die Kaution abrechnen.
- Wann wird ein Mietkautionskonto aufgelöst?
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Die Auflösung des Mietkautionskontos kommt ausschließlich nach der Kündigung des Mietverhältnisses zustande. Vor der Auflösung erfolgt die Endabnahme der Wohnung durch den Vermieter.
Nachdem sich die erforderlichen Unterlagen bei der Bank befinden und alle Ansprüche geklärt sind, kannst du dir den Betrag auf dein Girokonto überweisen lassen.
- Muss ich als Mieter der Auflösung des Mietkautionskontos zustimmen?
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Ja, weil die Verpfändungserklärung von dir und deinem Vermieter gemeinsam unterschrieben wurde, verlangt die Bank bei der Auflösung in der Regel die Zustimmung oder die Unterlagen von beiden Seiten. Ohne deine Mitwirkung kann die Bank das Konto meist nicht auflösen.
- Kann ich mir die Kaution bar auszahlen lassen statt per Überweisung?
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Die meisten Banken zahlen die Kaution nur per Überweisung aus und nicht bar am Schalter, weil größere Bargeldsummen ungern ausgehändigt werden. Frag bei deiner Bank nach, falls eine Barauszahlung für dich wichtig ist.
- Was passiert mit der Kaution, wenn eine Mietkautionsversicherung statt eines Kontos genutzt wurde?
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Bei einer Mietkautionsversicherung zahlst du gar keine Kaution auf ein Konto ein, weil der Versicherer gegenüber deinem Vermieter für die Summe bürgt. Ein Konto zum Auflösen gibt es in diesem Fall nicht, stattdessen gibt der Vermieter die Bürgschaftsurkunde nach Vertragsende zurück.
Fazit
Das Mietkautionskonto ist ein bewährtes Instrument für Mieter und Vermieter, um die Kaution sicher aufzubewahren. Der Auflösungsprozess ist in der Regel überschaubar und lässt sich bei vielen Bankinstituten online abwickeln.
Sobald der Mietvertrag gekündigt ist, solltest du dich zügig um die Auflösung des Kontos kümmern und die geltenden Fristen beachten. Reagiert dein Vermieter nicht auf deine Anfragen, hilft dir eine schriftliche Mahnung mit klarer Frist meist schneller weiter als abzuwarten.




