Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der TU Dresden absolviert und ist Geschäftsführer von BankingGeek, einer Marke der LBC FInance UG. Er liebt es, die besten Finanzprodukte aller Art, wie Girokonten, Geschäftskonten, Kredite und Kreditkarten, zu finden.

Kredit im Todesfall: Wer haftet, Erbenratgeber und Absicherungsstrategien

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Max Benz

Gründer von BankingGeek

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Einzelkredit fällt die Restschuld in den Nachlass. Erben haften nur, wenn sie das Erbe annehmen. Bei einem gemeinsamen Kredit haften alle Mitkreditnehmer unabhängig vom Erbe weiter.
  • Wer das Erbe wegen der Kreditschulden ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit (sechs Monate bei Auslandsbezug). Wer vorher einen Erbschein beantragt, gilt bereits als Erbe.
  • Statt auszuschlagen, können Erben den Kredit auch auf sich umschreiben lassen oder eine bedingte Erbschaft mit Nachlassverwaltung beantragen, um ihre Haftung auf den Nachlasswert zu begrenzen.
  • Eine Restschuldversicherung zahlt die offene Rate direkt an die Bank, eine Risikolebensversicherung eine feste Summe an die Hinterbliebenen. Beide lassen sich schon zu Lebzeiten abschließen.
  • Bürgen haften grundsätzlich weiter, auch wenn der Kreditnehmer stirbt. Gibt es gar keine Erben, geht der Nachlass samt Schulden an das Bundesland des letzten Wohnsitzes.

Wer haftet im Todesfall für einen Kredit?

Uebersicht: Wer haftet fuer einen Kredit im Todesfall
Bei einem Einzelkredit entscheidet die Annahme des Erbes über die Haftung, bei einem Gemeinschaftskredit haftet der Mitkreditnehmer immer weiter.

Bei einem Einzelkredit fällt die Restschuld nach dem Tod des Kreditnehmers in den Nachlass. Erben müssen sie nur begleichen, wenn sie das Erbe annehmen. Bei einem gemeinsamen Kredit im Todesfall, etwa mit einem Ehepartner, haften alle im Vertrag stehenden Kreditnehmer unabhängig vom Testament in voller Höhe weiter. Diese Unterscheidung zwischen Einzel- und Gemeinschaftskredit entscheidet, wer am Ende zahlen muss.

Rechtlich betrachtet geht mit dem Tod einer Person deren gesamtes Vermögen als Ganzes auf die Erben über, Vermögenswerte ebenso wie Schulden. Nimmt ein Erbe an, kann er deshalb mit seinem gesamten Vermögen haften, selbst wenn eine Grundschuld in Höhe des Darlehens eingetragen ist und die Hinterbliebenen eine Haftungsübernahme unterschrieben haben.

Eine Ausnahme besteht, wenn der verstorbene Kreditnehmer einen Bürgen hinterlassen hat. Dieser kann zur Zahlung der offenen Schulden herangezogen werden. Erben haben außerdem die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder bedingt anzunehmen, wodurch sich ihre Haftung auf den Wert des geerbten Vermögens begrenzt.

Bei einer Erbengemeinschaft, wenn also mehrere Personen erben, müssen alle Mitglieder gemeinsam für die Tilgung der Schulden aufkommen. Zusätzlich existieren Versicherungen wie eine Kreditrestschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall zur Begleichung eventuell bestehender Kredite genutzt werden können und so Hinterbliebene finanziell entlasten.

Sowohl für Hinterbliebene als auch für potenziell Betroffene lohnt sich’s deshalb, sich bereits zu Lebzeiten über das Thema „Kredit im Todesfall“ zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Wie sollten Erben im Todesfall mit Kreditschulden umgehen?

Schritte fuer Erben im Umgang mit Kreditschulden im Todesfall
Von der Vertragsprüfung bis zur Versicherung: die fünf wichtigsten Etappen für Erben nach dem Todesfall.

Als Erbe eines Kredit Todesfalls solltest du zuerst einen Überblick über den Nachlass verschaffen, Kontoauszüge, Verträge und mögliche Bürgschaftserklärungen sichten, und dann innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden, wie du weiter vorgehst. Die folgenden Schritte helfen dir dabei.

1. Kreditvertrag prüfen

Prüf zunächst den Kreditvertrag genau. Je nach Vertragsbedingungen kann eine Kündigung des Darlehens durch einen Erben möglich sein, und du erfährst, wer als Kreditnehmer eingetragen ist und ob eine Absicherung wie eine Restschuldversicherung besteht.

2. Haftung abwägen

Nimmst du das Erbe an, haftest du für die offenen Schulden des Verstorbenen und musst unter Umständen sogar dein eigenes Vermögen einsetzen, um sie zu begleichen. Reicht der Nachlass zur Tilgung nicht aus, greift diese private Haftung bei einer unbedingten Annahme grundsätzlich in voller Höhe. Wenn das für dich nicht infrage kommt, kannst du eine gerichtliche Nachlassverwaltung beantragen: Dann beschränkt sich deine Haftung wieder auf den Nachlass allein.

3. Erbe ausschlagen: Frist und Ablauf

Wer die Kreditschulden nicht übernehmen will, kann das Erbe ausschlagen. Dafür bleiben nur sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Erbfall erfährst. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hältst du selbst dich zu Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung musst du persönlich zur Niederschrift des zuständigen Nachlassgerichts erklären oder in notariell beglaubigter Form einreichen, ein formloser Brief genügt nicht.

Ein wichtiger Fallstrick dabei: Beantragst du bei der Bank zur Auskunft einen Erbschein oder verfügst du anderweitig über den Nachlass, giltst du rechtlich bereits als Erbe. Das Erbe lässt sich dann definitiv nicht mehr einfach ausschlagen. Verschaff dir deshalb erst einen Überblick über Vermögen und Schulden, bevor du bei der Bank aktiv wirst. Verstreicht die Sechs-Wochen-Frist ungenutzt, gilt das Erbe automatisch als angenommen.

4. Kredit umschreiben oder übernehmen

Willst du den Kredit nicht auflösen, sondern das finanzierte Objekt behalten, bieten viele Banken an, den Kreditvertrag auf dich als Erben umzuschreiben. Deine eigene Bonität muss dafür jedoch für die Fortführung ausreichen. Dafür verlangen Kreditinstitute in der Regel folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde des Kreditnehmers
  • den bestehenden Kreditvertrag
  • Testament oder Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung
  • Zustimmung aller weiteren Miterben, falls mehrere Personen erben

Auch ein Autokredit bleibt nach dem Todesfall bestehen: Du kannst das Fahrzeug behalten und die Raten weiterzahlen oder es verkaufen, bis die Restschuld getilgt ist.

5. Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen

Löst du eine geerbte Immobilie vorzeitig ab, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Verbraucherdarlehen ist diese gesetzlich gedeckelt: höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, beziehungsweise 0,5 Prozent, wenn zwischen der vorzeitigen und der eigentlich vereinbarten Rückzahlung nicht mehr als ein Jahr liegt. Mehr als die Zinsen, die in diesem Zeitraum sonst angefallen wären, darf die Bank in keinem Fall verlangen.

6. Versicherungen prüfen

Hatte der verstorbene Kreditnehmer eine Kreditrestschuldversicherung oder Risikolebensversicherung abgeschlossen, kann diese zur Begleichung der Schulden herangezogen werden. Prüf die Police daher, bevor du eine Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung triffst.

7. Professionellen Rat suchen

Hol dir im Falle eines Kredittodesfalls professionellen Rat, am besten von einem Notar, Fachanwalt für Erbrecht oder einer Verbraucherzentrale. So stellst du sicher, dass alle Schritte korrekt ausgeführt werden und keine unnötigen finanziellen Belastungen entstehen.

Hinweis: Jeder Fall ist individuell. Rechtlich gibt’s einige Nuancen zu beachten, und das Vorhandensein von Vermögenswerten kann die Situation erheblich beeinflussen.

Wie kann ich meinen Kredit für den Todesfall absichern?

Die Absicherung eines Kredits im Todesfall lässt sich am wirksamsten über eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung lösen, ergänzt durch gemeinsame Kreditaufnahmen und klare Regelungen für den Ernstfall. Welche Methode am besten passt, hängt von Kredithöhe, Laufzeit und Familiensituation ab.

Schritt 1: Überlegungen zur Absicherung

Um deinen Kredit im Todesfall abzusichern, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Jede davon hat eigene Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation unterschiedlich stark ins Gewicht fallen.

Schritt 2: Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung, auch Ratenschutz- oder Kreditausfallversicherung genannt, wird in der Regel direkt beim Abschluss des Kredits mit angeboten und an die konkrete Kreditsumme gekoppelt. Sie übernimmt bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers die weiteren Zahlungen oder eine Rückzahlung der Kreditsumme. Tritt der Todesfall ein, zahlt sie die offene Rate meist direkt an die Bank, nicht an die Hinterbliebenen. Verbraucherschützer weisen allerdings darauf hin, dass Restschuldversicherungen vergleichsweise teuer sein und im Leistungsfall seltener zahlen können als erwartet, weshalb sich ein genauer Blick auf die Bedingungen lohnt.

Schritt 3: Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vorher fest vereinbarte Summe direkt an die benannten Begünstigten aus, unabhängig vom tatsächlichen Kreditstand zum Todeszeitpunkt. Die Auszahlung kann zur Tilgung des Kredits genutzt werden, muss es aber nicht. Wichtig ist, die Versicherungssumme an die Restschuld beziehungsweise die Kreditsumme anzupassen. Bei vergleichbarem Schutzbedarf gilt eine Risikolebensversicherung häufig als die flexiblere und wirtschaftlichere Alternative zur Restschuldversicherung.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die beiden Absicherungen in der Praxis unterscheiden:

MerkmalRestschuldversicherungRisikolebensversicherung
Auszahlung bei Todan die Bank, zur Tilgung der Restschuldan die benannten Begünstigten, als feste Summe
Weitere Leistungsfälleoft auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeitausschließlich der Todesfall
Bindung an den Kreditdirekt an die Kreditsumme gekoppeltunabhängig vom aktuellen Kreditstand wählbar
Typisch sinnvoll fürkurzfristige, überschaubare Konsumkreditegrößere Summen wie Baufinanzierungen und Familienabsicherung

Schritt 4: Gemeinsame Kreditaufnahme oder Bürgschaft

Zudem besteht die Option einer gemeinsamen Kreditaufnahme mit einem zweiten Kreditnehmer oder Bürgen. In diesem Fall kommt diese Person für die Schulden auf, wenn du stirbst.

Schritt 5: Regelungen für den Ernstfall treffen

Nicht zuletzt sollte ein klares Testament vorhanden sein und Regelungen für den Todesfall getroffen werden. Ein Fachberater kann dich bei diesen Entscheidungen unterstützen.

Zusammengefasst gibt es also verschiedene Strategien, um einen Kredit im Todesfall abzusichern. Welche am besten passt, hängt von der Kredithöhe, der Familiensituation und dem gewünschten Schutzumfang ab.

Müssen Kreditschulden beim Tod des Kreditnehmers trotzdem bezahlt werden?

Ja, Kreditschulden müssen nach dem Tod des Kreditnehmers grundsätzlich bezahlt werden. Sie erlöschen nicht, sondern gehen automatisch als Teil des Nachlasses auf die Erben über. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass mit dem Tod eines Kreditnehmers dessen Schulden verschwinden.

Trittst du das Erbe an und der verstorbene Kreditnehmer hat beispielsweise eine Immobilie hinterlassen, kannst du eventuell mit dem Verkaufserlös die verbliebenen Schulden tilgen. Alternativ kannst du das Erbe ausschlagen, um den Schulden zu entgehen. Beachte dabei, dass das Erbe bei einer Ablehnung auf den nächsten Erbberechtigten übergeht.

Hat der Ehepartner den Kreditvertrag ebenfalls unterschrieben oder handelt es sich um einen gemeinsamen Kredit, muss dieser weiterhin für die Restschuld aufkommen. In solchen Fällen wirkt sich der Tod nicht auf bestehende Verpflichtungen aus, sie bleiben vollständig erhalten.

Ein Sonderfall betrifft Verstorbene ohne Erben: Sind zum Zeitpunkt des Erbfalls weder Verwandte noch ein Ehe- oder Lebenspartner vorhanden, erbt zweifellos das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte, automatisch. Auch offene Kreditschulden werden dann aus diesem Nachlass beglichen, ohne dass Angehörige belastet werden.

Müssen Bürgen im Todesfall die Kreditschulden übernehmen?

Ja, Bürgen müssen im Todesfall grundsätzlich für die Kreditschulden einstehen, wenn die Erben nicht zahlen oder der Nachlass nicht ausreicht. Eine Bürgschaft bedeutet, dass der Bürge gegenüber der Bank für die Erfüllung der Schuld eines Dritten einsteht, springt der Hauptschuldner also bei einem Zahlungsausfall ein. Diese Verpflichtung endet ausdrücklich nicht mit dem Tod des Kreditnehmers.

Dabei kommt es auf die Art der Bürgschaft an. Bei einer gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge die Zahlung zunächst verweigern, solange die Bank nicht erfolglos versucht hat, sich beim Nachlass des Hauptschuldners schadlos zu halten. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft entfällt dieses Recht, sodass sich die Bank direkt an den Bürgen wenden kann. In der Praxis fordern Banken meist zuerst die Erben zur Zahlung auf; schlagen diese das Erbe aus oder reicht der Nachlass nicht aus, greift die Bank auf die Sicherheit der Bürgschaft zurück. Sogar der Tod des Bürgen selbst ändert daran nichts: Seine Bürgschaftsverpflichtung geht dann auf dessen eigene Erben über.

Als Erbe solltest du wissen, dass du das Recht hast, das Erbe auszuschlagen. Dabei verzichtest du allerdings auch auf alle Vermögenswerte des Verstorbenen. Es ist daher ratsam, sich vor Annahme eines Erbes einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen und bestehende Verträge zu prüfen. Trittst du in den Kreditvertrag ein, was oft der Fall ist, wenn du das Erbe annimmst, musst du die Kreditraten weiterzahlen. Ehepartner sind hierbei besonders betroffen: Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen für gemeinsame Schulden, selbst wenn sie das Erbe ausschlagen.

Bedenke außerdem, dass je nach Konditionen im Darlehensvertrag eine außerordentliche Kündigung möglich sein kann, wobei allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen könnte. Eine vorausschauende Maßnahme ist deshalb der Abschluss einer Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung durch den ursprünglichen Kreditnehmer: Ihre Auszahlung kann die Restschuld tilgen und so verhindern, dass die Bank überhaupt auf die Bürgschaft zugreifen muss.

Kann ein Erbe im Todesfall einen Kredit vorzeitig ablösen?

Ja, ein Erbe hat die Möglichkeit, einen Kredit im Todesfall vorzeitig abzulösen. Dabei tritt der Erbe in den fortbestehenden Kreditvertrag ein und übernimmt die Position des ursprünglichen Kreditnehmers. Besonders bei geerbten Immobilien kann diese Option sinnvoll sein. Bei einem Verkauf der Immobilie kann der Erbe den Erlös nutzen, um das Darlehen vorzeitig zu kündigen und damit zu tilgen.

Alternativ kann der Erbe die offene Restschuld auch auf einmal begleichen, mit geerbtem Vermögen oder mit eigenen Mitteln, oder den Kredit unverändert zu den bestehenden Konditionen weiterführen und die Raten wie bisher zahlen. Ein automatisches, kostenfreies Sonderkündigungsrecht allein wegen des Todesfalls gibt es nach deutschem Recht nicht: Die Bank kann grundsätzlich auf der vertraglich vereinbarten Laufzeit bestehen und für die vorzeitige Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die bei Verbraucherdarlehen gesetzlich auf 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe gedeckelt ist (0,5 Prozent bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit) und nie höher ausfallen darf als die entgangenen Zinsen.

Erben müssen allerdings bedenken, dass sie mit dem Annehmen des Erbes auch für die Schulden des Verstorbenen haften. Wenn zum Beispiel ein hinterbliebener Ehepartner den Kreditvertrag mitunterschrieben hat, muss er für die Restschuldsumme aufkommen. In solchen Fällen ist es oft ratsam, sich professionellen Rat bei einer Bank oder einem Finanzberater einzuholen.

Eine weitere wichtige Information: Auch bei einer Erbengemeinschaft, also wenn mehrere Personen erben, müssen alle gemeinsam für die Schulden aufkommen. Das kann zu finanziellen Belastungen führen und sollte daher gut durchdacht werden.

Möchte man als Erbe nicht für mögliche Kreditschulden aufkommen, besteht die Option, das Erbe auszuschlagen. Allerdings verzichtet man dabei auch auf sämtliche Besitztümer des Verstorbenen.

Deshalb empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten passende Versicherungen wie eine Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung abzuschließen, um Hinterbliebene finanziell abzusichern.

FAQ: Kredit Todesfall

In diesem Abschnitt werden häufig gestellte Fragen zum Thema „Kredit im Todesfall“ beantwortet. Du erfährst, was mit einem Kredit passiert, wenn der Kreditnehmer stirbt, ob Erbschaftsschulden in Form von Krediten abgelehnt werden können, wie eine Restschuldversicherung im Todesfall helfen kann und was gilt, wenn keine Erben vorhanden sind.

Was passiert mit einem Kredit, wenn der Kreditnehmer stirbt?

Im Todesfall des Kreditnehmers geht die Erbmasse, einschließlich etwaiger Schulden, auf die Erben über. Das bedeutet, vorhandene Kredite erlöschen nicht, und die Erben müssen für sie haften, sobald sie das Erbe annehmen. Möglich ist auch, das Erbe auszuschlagen, um eine Belastung durch Kreditschulden zu vermeiden.

Kann man Erbschaftsschulden in Form von Krediten ablehnen?

Ja, du kannst Erbschaftsschulden in Form von Krediten ablehnen, indem du das Erbe ausschlägst. Dies musst du innerhalb von sechs Wochen persönlich beim Nachlassgericht erklären oder in notariell beglaubigter Form einreichen. Mit dem Ausschlagen des Erbes verzichtest du zugleich auf das Vermögen des Verstorbenen. Hat der verstorbene Kreditnehmer den Kreditvertrag gemeinsam mit einem Ehepartner unterschrieben, muss dieser weiterhin für die Restschuld aufkommen.

Was ist eine Restschuldversicherung und wie kann sie im Todesfall helfen?

Eine Restschuldversicherung ist eine Art Ratenschutzversicherung, die bei Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Rückzahlung eines Kredits übernimmt.
Stirbt der Kreditnehmer, zahlt die Restschuldversicherung die verbleibende Kreditsumme direkt an die Bank und entlastet so die Hinterbliebenen finanziell.

Was passiert, wenn keine Erben vorhanden sind?

Sind bei einem Todesfall weder Verwandte noch ein Ehe- oder Lebenspartner vorhanden, erbt automatisch das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Offene Kreditschulden werden dann aus diesem Nachlass beglichen, sodass keine Angehörigen persönlich dafür aufkommen müssen.

Kann ich einen Kredit auf ein zukünftiges Erbe aufnehmen?

Nein, ein zukünftiges Erbe kannst du nicht als Sicherheit für einen Kredit nutzen, da Banken eine noch nicht eingetretene Erbschaft in der Praxis nicht als Kreditsicherheit akzeptieren.
Wer eine Finanzierung im Hinblick auf eine erwartete Erbschaft plant, sollte sich stattdessen frühzeitig bei der eigenen Bank nach passenden Finanzierungsalternativen erkundigen.