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Das Wichtigste in Kürze
- Die Einlagensicherung ist ein System, das dein Vermögen als Bankkunde schützt, indem es im Falle einer Insolvenz der Bank eine Entschädigung für verlorene Einlagen bereitstellt.
- Sie garantiert die Rückzahlung von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank für Bankeinlagen wie Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch oder Festgeldkonto.
- Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vor allem private Einleger und Unternehmen. Sie wird von spezialisierten Einrichtungen wie dem Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Deutschland durchgeführt.
- Die Einlagensicherung gilt für Bankkonten und Wertpapierdepots, aber nicht für Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere.
- Die deutsche Einlagensicherung gilt im Vergleich zu anderen Ländern als sehr sicher.
Inhalt
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung ist ein System, das dein Vermögen als Bankkunde schützt, indem es im Falle einer Insolvenz der Bank eine Entschädigung für verlorene Einlagen bereitstellt. Sie garantiert die Rückzahlung von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank für Bankeinlagen wie Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch oder Festgeldkonto.
Zu den Gründen für die Einlagensicherung zählen der Schutz vor Verlust des eigenen Vermögens bei Insolvenz der Bank, die Erhöhung des Vertrauens in das Bankensystem und die Stabilisierung des Finanzsystems durch Vermeidung von Bank Runs. Die Einlagensicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von spezialisierten Einrichtungen wie dem Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Deutschland durchgeführt.
Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung?
In der gesetzlichen Einlagensicherung erhältst du als Bankkunde einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung durch das zuständige Einlagensicherungssystem. Dabei sind grundsätzlich 100.000 Euro pro Einleger und pro Kreditinstitut geschützt, auch nach Umsetzung der neuen Einlagensicherungsrichtlinie.
Gesetzliche Regelungen und Organisation
Zunächst einmal werden deine Gelder bei einer Bank automatisch durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Wenn ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird oder seine Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht mehr erfüllen kann, tritt das entsprechende Einlagensicherungssystem in Kraft.
Dieses sorgt dafür, dass du im Fall einer Bankenpleite dein Guthaben bis zu dem festgelegten Höchstbetrag von 100.000 Euro zurückerhältst. Zuständig für die Auszahlung ist jeweils eine nationale oder regionale Sicherungseinrichtung des betreffenden Landes bzw. der Europäischen Union.
Welcher Personenkreis ist mit der Einlagensicherung abgesichert?
Gesetzliche Einlagensicherung schützt vor allem private Einleger (z.B. Privatpersonen) und Unternehmen. Dies umfasst Kontoguthaben, Festgeld und Spareinlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Institut in Europa. Öffentlich-rechtliche Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken gehören institutsbezogenen Sicherungssystemen an.
Nicht gesetzlich geschützt sind hingegen institutionelle Kunden wie Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften sowie Einlagen der öffentlichen Hand (§ 6 EinSiG). Große Unternehmen haben ebenfalls keinen Anspruch auf Entschädigung durch die gesetzliche Einlagensicherung (§ 3 Abs. 2 AnlEntG).
Kunden von reinen Wertpapierhandelsbanken oder Finanzdienstleistungsinstituten sind durch das Anlegerentschädigungsgesetz geschützt. Hierbei ist der geschützte Betrag auf 20.000 Euro begrenzt, wobei der Anleger mindestens 10 % des entstandenen Schadens selbst tragen muss.
Wer wird von der gesetzlichen Einlagensicherung nicht geschützt?
Die gesetzliche Einlagensicherung bietet Schutz für Bankkunden, allerdings gibt es auch einige Gruppen, denen dieser Schutz nicht gewährt wird. So sind zum Beispiel die Einlagen institutioneller Kunden nicht gesetzlich geschützt. Dazu zählen Einlagen von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften sowie Einlagen der öffentlichen Hand.
Insgesamt ist es wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Einlagensicherung in erster Linie darauf abzielt, Privatanleger und Kleinunternehmen vor dem Verlust ihrer Geldeinlagen bei einer Bankpleite zu schützen. Institutionelle Kunden und große Unternehmen müssen sich daher auf andere Weise absichern oder das Risiko eines Verlusts ihrer Einlagen selbst tragen.
Wie hoch ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll bei einer Bankenpleite die Einlagen der Kunden schützen. In Deutschland beträgt die gesetzliche Einlagensicherung 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Bei Gemeinschaftskonten gilt die Sicherungsgrenze pro Person, nicht pro Konto.
Sicherungsgrenzen und Unterschiede zwischen Ländern
In anderen EU-Ländern kann die Einlagensicherung unterschiedlich hoch sein, jedoch müssen sie mindestens 100.000 Euro betragen. Es gibt auch Länder außerhalb der EU, die keine Einlagensicherung haben oder eine niedrigere Sicherungsgrenze anbieten.
Wie erhältst du bei der Pleite einer Bank dein Geld zurück?
Wenn eine Bank pleite geht, tritt die Einlagensicherung in Kraft, um dein Geld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abzusichern. Die Entschädigung erfolgt durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens.
Entschädigungsverfahren
Nachdem ein Entschädigungsfall eingetreten ist, wirst du automatisch per Brief von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken informiert. Bevor das Geld ausgezahlt werden kann, müssen die Namen der Kunden festgestellt und die Höhe der Einlagen ermittelt werden. Du musst also keine Eigeninitiative ergreifen oder einen Antrag stellen.
Zeitrahmen für die Auszahlung
Aktuell wird das Geld innerhalb von 20 Arbeitstagen zurückgezahlt. Bis 2024 soll diese Frist auf sieben Arbeitstage verkürzt werden. Das bedeutet, dass du in relativ kurzer Zeit nach einer Bankpleite deine entschädigte Einlage zurückerhalten solltest.
Falls dein Guthaben über 100.000 Euro liegt, kannst du Beträge auf mehrere Banken verteilen oder eine Bank wählen, die zusätzliche freiwillige Einlagensicherungssysteme anbietet.
Für welche Finanzprodukte greift die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung schützt in erster Linie Bankkonten, wie Tagesgeld– und Festgeldkonten, sowie Girokonten. Auch Wertpapierdepots sind abgedeckt. Allerdings werden Anlageprodukte wie Aktien, Anleihen, Zertifikate und ETFs nicht von der Einlagensicherung geschützt. Ebenso sind alternative Anlageformen wie Gold und Kryptowährungen von dieser Sicherheit ausgenommen.
Darüber hinaus gibt es Schutzeinrichtungen für Verträge mit Lebens- und privaten Krankenversicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) kommt zum Einsatz bei Bankkunden, deren Institute nicht der Institutssicherung angehören, während die Anlegerentschädigung rein bei Wertpapierhandelsbanken oder Finanzdienstleistungsinstituten greift.
Wann greift die Einlagensicherung nicht?
Die Einlagensicherung greift nicht bei allen Finanzprodukten oder unter bestimmten Umständen. Zum Beispiel sind Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere von der Einlagensicherung ausgenommen. Ebenso gilt die gesetzliche Einlagensicherung nur für Institute innerhalb der Europäischen Union (EU).
In Deutschland sind Einlagen bis zu 100.000 Euro je Privateinleger und Institut gesetzlich abgesichert. Bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen garantieren institutsbezogene Sicherungssysteme den Schutz aller Vermögenswerte, während private Banken der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) unterstellt sind.
Für Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften greift hingegen die Anlegerentschädigung. Diese schützt Ansprüche gegen die Bank auf Herausgabe der für den Kunden verwahrten Wertpapiere, aber nicht in Fällen, in denen die insolvente Bank den Kunden falsch beraten hat.
Gilt die Einlagensicherung auch für Banken im EU- und nicht-EU-Ausland?
Im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten ähnliche Regeln für die Einlagensicherung wie in Deutschland. Unselbstständige Zweigstellen von deutschen Kreditinstituten, die das Bankgeschäft in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR betreiben, sind durch die deutsche Einlagensicherung geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit der Bankkunde hat.
Außerhalb des EWR können sich die Regelungen zur Einlagensicherung unterscheiden. Es ist wichtig, dass du dich über die jeweiligen Sicherungssysteme und -grenzen im Land deiner Bank informierst. In vielen Ländern gibt es nationale Sicherungssysteme, aber ihre Bedingungen und Schutzmaßnahmen können variieren.
Wie sicher ist die deutsche Einlagensicherung?
Die deutsche Einlagensicherung gilt im Vergleich zu anderen Ländern als sehr sicher. Neben der gesetzlichen Absicherung von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank bieten Sparkassen und Genossenschaftsbanken eigene, praktisch unbegrenzte Sicherungssysteme an. Private Banken sind Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), welche ebenfalls zusätzlichen Schutz bietet.
In Deutschland gab es bisher keine Entschädigungsfälle über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus, und die Rückzahlungen im Entschädigungsfall erfolgen innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen. Ab dem 1. Januar 2023 wird bei privaten Banken ein Schutzumfang von maximal 5 Millionen Euro für private Sparende gelten.
Die europäische Einlagensicherung ist jedoch noch nicht vollständig umgesetzt und daher noch nicht so sicher wie die deutsche Einlagensicherung.
Wie sicher ist die europäische Einlagensicherung?
In der Europäischen Union sind durch nationale Einlagensicherungssysteme bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gesichert. Da es jedoch keine einheitliche europäische Einlagensicherung gibt, kann die Sicherheit variieren und ist abhängig von den jeweiligen nationalen Systemen im Mitgliedstaat.
Während die genaue Stärke und Sicherheit dieser Systeme innerhalb der EU unterschiedlich sein kann, besteht dennoch eine Basisabsicherung für Bankkunden in allen Mitgliedstaaten.
FAQ: Einlagensicherung
In diesem Blogartikel-Abschnitt geht es um häufig gestellte Fragen zur Einlagensicherung. Wir werden uns mit verschiedenen Aspekten der Einlagensicherung befassen, darunter: Wie finanzieren sich die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen? Sind auch Einlagen in Fremdwährungen geschützt? Wie werden Gelder auf Treuhandsammelkonten abgesichert? Gelten bei Gemeinschaftskonten höhere Sicherungsgrenzen bei der Einlagensicherung? Lesen Sie weiter, um Antworten auf diese Fragen zu finden.
Wie finanzieren sich die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen?
Die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen finanzieren sich durch Beiträge der Mitgliedsinstitute, wie beispielsweise öffentlich-rechtliche Sparkassen, Landesbanken und Genossenschaftsbanken.
Diese sind Teil von institutsbezogenen Sicherungssystemen, die von der BaFin als Einlagensicherungssysteme anerkannt sind.
Sind auch Einlagen in Fremdwährungen geschützt?
Ja, auch Einlagen in Fremdwährungen sind durch die Einlagensicherung geschützt. Seit dem Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) gilt der Schutz unabhängig von der Währung und deckt Guthaben bis zu 100.000 Euro ab.
Die Auszahlung an den Kunden erfolgt in der jeweiligen Währung des Guthabens.
Wie werden Gelder auf Treuhandsammelkonten abgesichert?
Gelder auf Treuhandsammelkonten werden durch gesetzliche Einlagensicherungssysteme abgesichert, die Kundeneinlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro schützen.
Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken erfolgt zusätzlich eine Absicherung durch das Prinzip der Institutssicherung, die praktisch unbegrenzt ist.
Gelten bei Gemeinschaftskonten höhere Sicherungsgrenzen bei der Einlagensicherung?
Bei Gemeinschaftskonten gelten in der Tat höhere Sicherungsgrenzen bei der Einlagensicherung. Jeder Kontoinhaber hat einen separaten Entschädigungsanspruch, was bedeutet, dass die maximale Höhe der Einlagensicherung bei zwei Kontoinhabern auf 200.000 Euro verdoppelt wird. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für freiwillige Sicherheitseinrichtungen. Auch im Falle von Sparkassen, Landesbanken oder Genossenschaftsbanken sind die Einlagen jedes Kunden auf Gemeinschaftskonten betragsmäßig unbegrenzt abgesichert durch die Institutssicherung.