Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der TU Dresden absolviert und ist Geschäftsführer von BankingGeek, einer Marke der LBC FInance UG. Er liebt es, die besten Finanzprodukte aller Art, wie Girokonten, Geschäftskonten, Kredite und Kreditkarten, zu finden.

Bürgschaft: Arten, Bestandteile und mehr [2024]

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Max Benz

Gründer von BankingGeek

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bürgschaft ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der sich eine Person dazu verpflichtet, für die Schulden oder Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen.
  • Ein Bürge ist oft nötig, wenn die finanzielle Bonität einer Person bei der Bank Zweifel hervorruft oder das verfügbare Einkommen als nicht ausreichend für eine Kreditrückzahlung angesehen wird.
  • Grundsätzlich kann jeder volljährige Mensch mit guter Bonität und geregeltem Einkommen als Bürge auftreten.
  • Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, darunter Anzahlungsbürgschaften, Lieferbürgschaften, Mietbürgschaften, Steuerbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften oder Zollbürgschaften.

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der sich eine Person – der Bürge – dazu verpflichtet, für die Schulden oder Verbindlichkeiten eines Dritten – dem Hauptschuldner – einzustehen. Dies kann beispielsweise dann zum Tragen kommen, wenn der Hauptschuldner seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In solchen Fällen tritt der Bürge ein und übernimmt die offenen Zahlungen.

Die Bürgschaft dient in erster Linie als Sicherheit für den Gläubiger. Sollte der Hauptschuldner zahlungsunfähig werden, hat der Gläubiger durch die Bürgschaft einen Anspruch auf Zahlung durch den Bürgen.

Zwei Beispiele zur Verdeutlichung: In einem Kreditvertrag könnte ein Bürge eintreten, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bedient. Oder im Mietverhältnis: Kann ein Mieter seine Miete nicht zahlen, springt der Bürge ein.

Wann ist ein Bürge notwendig?

Ein Bürge ist oft nötig, wenn die finanzielle Bonität einer Person bei der Bank Zweifel hervorruft oder das verfügbare Einkommen als nicht ausreichend für eine Kreditrückzahlung angesehen wird. Hierbei springt der Bürge ein und übernimmt die Zahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Eine Bürgschaft kann auch notwendig sein, wenn du beispielsweise eine Mietwohnung beziehen möchtest, aber dein Vermieter zusätzliche Sicherheit gegen mögliche Mietausfälle benötigt. In diesem Fall dient ein Bürge als zusätzliches Sicherheitsnetz.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Bürgschaft in ihren verschiedenen Formen wie Ausfallbürgschaft oder selbstschuldnerische Bürgschaft immer einen eindeutigen verpflichtenden Vertrag darstellt. Dabei erklärt sich eine Partei bereit, die finanziellen Verbindlichkeiten eines Dritten zu übernehmen.

Wer kann Bürge sein?

Grundsätzlich kann jeder volljährige Mensch mit guter Bonität und geregeltem Einkommen als Bürge auftreten. Dazu zählen sowohl private Personen wie Eltern, Geschwister oder Freunde, als auch juristische Entitäten wie Unternehmen. Besonders wichtig ist, dass der Bürge finanziell in der Lage ist, die Schulden des Hauptschuldners zu begleichen, sollte dieser zahlungsunfähig werden.

Dies trifft insbesondere auf Situationen zu, in denen eine Bürgschaft für einen Mietvertrag abgeschlossen wird – eine beliebte Alternative zur Barkaution für junge Menschen mit geringem Einkommen. In solchen Fällen dienen die Bürgen dazu, den Vermieter gegen Mietschäden und Mietausfälle abzusichern.

Auch im Bereich der Kreditvergabe sind Bürgschaften gebräuchlich. Hier akzeptieren Banken meist nur Bürgen, die über eine gute Bonität verfügen und volljährig sind.

Welche Arten von Bürgschaften gibt es?

Du möchtest mehr über Bürgschaften erfahren? In diesem Abschnitt werden wir verschiedene Arten von Bürgschaften genauer betrachten. Von Anzahlungsbürgschaften bis hin zu Zollbürgschaften werden wir die Definitionen und Anwendungsbeispiele für jede Art von Bürgschaft erläutern. Lass uns direkt einsteigen und mehr über diese wichtigen Finanzinstrumente erfahren.

Anzahlungsbürgschaft

Die Anzahlungsbürgschaft, auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt, bietet dir Sicherheit für im Voraus geleistete Zahlungen. Drei Parteien sind hier involviert: Du als Auftraggeber, der Auftragnehmer und ein Bürge, welcher oft ein Kreditinstitut oder eine Versicherungsunternehmen ist. Das Risiko besteht darin, dass der Auftragnehmer den vereinbarten Auftrag nicht erfüllt. In diesem Fall garantiert die Anzahlungsbürgschaft die Rückerstattung deiner Anzahlung.

Ausbietungsbürgschaft

Die Ausbietungsbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der das Interesse des Leistungsempfängers an der Zahlungsfähigkeit des Versicherten versichert wird. Diese Art von Bürgschaft ist oft Bestandteil einer Kautionsversicherung und stellt eine Sicherheitsleistung für den Gläubiger dar. Wie andere Bürgschaften kann sie die Liquidität verbessern und als Finanzierungsinstrument dienen.

Bietungsbürgschaft

Eine Bietungsbürgschaft wird häufig bei Ausschreibungsverfahren für öffentliche Aufträge eingesetzt. Sie stellt eine finanzielle Absicherung dar und garantiert die Einhaltung von Angebotskonditionen beim Bieter. Für den Fall, dass der Bieter seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Versicherer als Bürge in Anspruch genommen werden und muss gegebenenfalls Vertragsstrafen zahlen. Üblicherweise wird die Bietungsbürgschaft vor Abgabe des Angebots gestellt und beträgt bis zu 5 % des Auftragswertes.

Erfüllungsbürgschaft

Die Erfüllungsbürgschaft, oft auch Vertragserfüllungsbürgschaft genannt, ist eine Absicherungsform, die vor allem bei langfristigen Verträgen zum Einsatz kommt. Sie dient dazu, finanzielle Ansprüche abzusichern und das finanzielle Risiko für den Auftraggeber zu minimieren. Im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers tritt der Bürge ein und garantiert die Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Gesetzlich ist diese Bürgschaftsform unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen verankert.

Gewährleistungsbürgschaft

Im Rahmen von Werkverträgen, besonders im Bauhandwerk, spielt die Gewährleistungsbürgschaft eine wichtige Rolle. Sie dient zur Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers und wird oft auch als Mängelansprüchebürgschaft bezeichnet. Der Bürge, meist eine Bank oder Versicherung, übernimmt während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eventuell auftretende Mängel. Hierbei ist die Bürgschaftsurkunde ein wesentliches Dokument.

Lieferbürgschaft

Die Lieferbürgschaft, auch manchmal als Liefergarantie bezeichnet, ist eine spezielle Form der Bürgschaft. Sie dient dazu, den Vertragspartner abzusichern und kann beispielsweise bei Kauf- oder Werkverträgen zum Einsatz kommen. Der Bürge haftet in diesem Fall für die ordnungsgemäße Lieferung aus dem Vertrag. Besonders relevant ist diese Art von Bürgschaft im Falle eines Kunden, der Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel erhält. Kann der Kunde das Zahlungsziel nicht einhalten oder wird zahlungsunfähig, tritt der Bürge in die Pflicht und zahlt die Bürgschaftssumme an den Gläubiger.

Mietbürgschaft

Die Mietbürgschaft ist eine Art Sicherheit für den Vermieter, die als Alternative zur üblichen Mietkaution dient. Sie schützt den Eigentümer vor Mietschäden und Mietausfällen. Dabei übernimmt ein Bürge bei Zahlungsausfällen des Mieters die ausstehenden Beträge. Wichtige Arten sind die Elternbürgschaft und die Mietkautionsversicherung. Einst war sie selbstschuldnerisch, mittlerweile gestaltet sie sich fairer für alle beteiligten Parteien. Die Summe der Bürgschaft beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten.

Prozessbürgschaft

Eine Prozessbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, die im Zivilprozessrecht Verwendung findet. Sie dient dazu, entweder die Durchführung oder die Abwendung einer Zwangsvollstreckung abzusichern. Wenn also zum Beispiel ein Unternehmen zu einer Zahlung verurteilt wird, kann diese Prozessbürgschaft genutzt werden, um den eingeklagten Betrag frühzeitig zu sichern oder um die Vollstreckung des Urteils vorläufig auszusetzen. Interessanterweise sind hierbei nicht nur Kreditinstitute als Bürgen vorgesehen – auch einige Versicherungsunternehmen dürfen diese Funktion übernehmen.

Steuerbürgschaft

Die Steuerbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, die im Rahmen des Erhebungsverfahrens der Abgabenordnung (§ 244 AO) Anwendung findet. Als Sicherheitsleistung bevorzugt sie das deutsche Gesetz gegenüber der Garantie. Sie wird oft zugunsten der Zollverwaltung gewährt und erfordert eine schriftliche Erklärung. Der Steuerbürge muss zudem über ein angemessenes Vermögen verfügen und sich innerhalb des Geltungsbereiches der AO befinden.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft minimiert das finanzielle Risiko bei langfristigen Verträgen und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen verankert. Hierbei garantiert der Bürge die Erbringung von vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Sie dient zudem zur Absicherung vor einer möglichen Insolvenz des Auftragnehmers, wobei sie meist 10% der Auftragssumme im Baubereich beträgt.

Zahlungsbürgschaft

Die Zahlungsbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der sich ein Dritter verpflichtet, Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners zu erfüllen, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist. Der Bürge übernimmt hierbei typischerweise die selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf bestimmte Einreden. Diese Art von Bürgschaft wird häufig als Sicherheit für sämtliche Zahlungsansprüche aus Bauverträgen genutzt und erlischt üblicherweise mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde.

Zollbürgschaft

Die Zollbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, die Importeuren ermöglicht, Zölle und Einfuhrabgaben zu stunden. Normalerweise verlangt vom Spediteur oder Importeur, dient sie der Zollverwaltung als Gewähr für offene Forderungen – selbst im Falle einer Insolvenz. Ihre Höhe bemisst sich nach dem Warenwert und liegt zwischen 30-100%. Die Bürgschaftserklärung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und kann durch “taugliche Steuerbürgen” wie bestimmte Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen erbracht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Garantie?

Im Wesentlichen ist ein Bürge, im Rahmen einer Bürgschaft, nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Im Gegensatz dazu tritt die Garantie unabhängig von der Erfüllbarkeit des Hauptvertrags in Kraft und stellt eine zusätzliche Sicherheit dar. Darüber hinaus hat eine Bürgschaft akzessorischen Charakter, d.h., sie ist immer an eine Hauptforderung gebunden. Die Garantie hingegen ist abstrakt und kann auch ohne eine zugrunde liegende Forderung bestehen.

Weiterhin besteht bei einer Bürgschaft die Möglichkeit für den Bürgen, verschiedene Einwendungen zu erheben – etwas das bei einer Garantie nicht möglich ist. In der Praxis finden wir Bürgschaften häufiger im Inlandsbereich und zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, während Garantien vor allem im internationalen Geschäftsverkehr zum Einsatz kommen.

Abschließend sei noch erwähnt: Während die Rechtsgrundlagen für beide Instrumente im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, gibt es doch einige Unterschiede in Bezug auf Kosten und Risiko – so tendiert die Bankgarantie dazu, teurer als die Bankbürgschaft zu sein.

Welche Konsequenzen hat es, Bürge zu sein?

Die Konsequenzen einer Bürgschaft können schwerwiegend sein. Als Bürge haftest du nämlich mit deinem gesamten persönlichen Vermögen für die Schulden des Hauptschuldners. Selbst wenn sich die Hauptschuld erhöht – etwa durch Verzug oder Verschulden des Schuldners – bleibst du in der Pflicht und musst gegebenenfalls einstehen.

Zudem ist zu bedenken, dass eine Bürgschaft auch deine eigene Bonität beeinflussen kann. Die Übernahme einer Bürgschaft wird in der Regel bei Auskunfteien wie der Schufa vermerkt und kann so deine Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen.

In manchen Fällen kann die Haftung sogar über den ursprünglichen Betrag hinausgehen, da zusätzlich Zinsen und Kosten anfallen können. Daher solltest du dir als potentieller Bürge genau überlegen, ob du bereit bist, diese finanziellen Risiken auf dich zu nehmen.

Wann muss ich als Bürge zahlen?

Als Bürge stehst du für die Schulden oder Verbindlichkeiten einer anderen Person ein. Grundsätzlich musst du erst dann zahlen, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Gläubiger den Schuldner erfolglos zur Zahlung aufgefordert hat. Auch kann die Bank dich als Bürge in Anspruch nehmen, besonders wenn du wirtschaftliche Vorteile durch den Kredit hattest. Es gilt zu beachten, dass die genauen Bedingungen von dem Typ der Bürgschaft abhängen können.

Wie kann ich eine Bürgschaft widerrufen?

Die Bürgschaft, eine schwerwiegende finanzielle Verpflichtung, lässt sich nicht so einfach widerrufen, wie es wünschenswert wäre. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden: Eine Bürgschaft ist kein Verbrauchervertrag und somit besteht kein generelles Widerrufsrecht gemäß §§ 312 g, 355 BGB.

Kein allgemeines Widerrufsrecht

Das bedeutet, du kannst deine beim Abschluss einer Bürgschaft getätigte Willenserklärung prinzipiell nicht einfach zurücknehmen. Die Rechtsprechung sieht in der Regel keine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung vor.

Ausnahmen von der Regel

Allerdings gibt es Möglichkeiten für die ordentliche oder außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft, einem sogenannten Dauerschuldverhältnis. Für beide Varianten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Bei einer ordentlichen Kündigung braucht es einen angemessenen Überlegungszeitraum sowie einen triftigen Grund für das Beenden des Mietverhältnisses.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann unter Umständen möglich sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortführung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Was passiert, wenn der Bürge während der Bürgschaft stirbt?

Wenn der Bürge während der Bürgschaft stirbt, endet die Bürgschaft nicht automatisch. Stattdessen treten die Erben des Bürgen in dessen Verpflichtungen ein. Das bedeutet, sie übernehmen die Rechte und Pflichten aus der bestehenden Bürgschaft. Daher kann die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gläubiger auch nach dem Tod des Bürgen fortbestehen.

Zudem ist es wichtig zu wissen, dass den Erben kein automatisches Kündigungsrecht zusteht. Eine mögliche Beendigung der Bürgschaft könnte nur unter den im Bürgschaftsvertrag festgelegten Bedingungen erfolgen.

In jedem Fall sollten sich die Erben frühzeitig mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und gemeinsam eine Lösung finden. So könnten sie beispielsweise eine neue Sicherheit stellen oder – je nach individueller Situation – das weitere Vorgehen besprechen.

Kann eine Bürgschaft verjähren?

Eine Bürgschaft kann tatsächlich verjähren. Die Grundregel hierfür ist die dreijährige Regelverjährung gemäß § 199 BGB. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch des Bürgen entstanden ist. Außerdem hat der Bürge das Recht, sich auf die Verjährung der Hauptforderung zu berufen.

Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen trotz Verjährung der Forderung gegen den Bürgen die Hauptforderung weiterhin besteht. Dies ist beispielsweise bei Mängelrechten (Gewährleistung) bei Bauwerken der Fall, wo eine längere Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt.

Welche Alternativen zur Bürgschaft gibt es?

Die Bürgschaft stellt zwar eine häufig genutzte Sicherheit dar, es existieren aber auch einige Alternativen. Besonders relevant sind hierbei die Kautionsversicherung, die Bankbürgschaft und die Warenkreditversicherung.

Kautionsversicherung

Diese Versicherungsform bietet den Vorteil einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung ohne umfangreiche Risikoprüfung. Die Beiträge werden transparent berechnet und bei guter Bonität können Bürgschaftslinien bis zu 1 Million Euro realisiert werden. Im Gegensatz zur Bankbürgschaft bestehen keine Extragebühren und man gewinnt Unabhängigkeit von der Hausbank.

Bankbürgschaft

Eine weitere Alternative ist die Bankbürgschaft, welche insbesondere bei großen Auftragsvolumen als Sicherheit dient. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Avalkredit. Allerdings sind komplexe Risikoprüfungen sowie hohe Sicherheitsforderungen der Bank üblich. Zudem erfolgt eine Belastung des Kreditrahmens und Ratings des Unternehmens.

Warenkreditversicherung

Durch eine Warenkreditversicherung wird das Unternehmen gegen Zahlungsausfälle von Kunden abgesichert und somit die Liquidität sowie der Finanzspielraum des Unternehmens geschützt. Verglichen mit Angeboten der Hausbank, stehen hier meist günstigere Konditionen zur Verfügung.

FAQ: Bürgschaft

In diesem Abschnitt werden wir einige häufig gestellte Fragen zur Bürgschaft beantworten. Dabei gehen wir darauf ein, ob auch Nicht-Verwandte als Bürgen auftreten können, in welchen Fällen eine Bürgschaft abgelehnt werden kann und wer bei einer Firmenbürgschaft haftet.

Können auch Nicht-Verwandte als Bürgen auftreten?

Ja, Nicht-Verwandte können als Bürgen auftreten. Es gibt keine rechtlichen Einschränkungen hierzu. Entscheidend ist die Bonität des Bürgen, er muss über ausreichende finanzielle Mittel und ein regelmäßiges Einkommen verfügen.

In welchen Fällen kann eine Bürgschaft abgelehnt werden?

Eine Bürgschaft kann abgelehnt werden, wenn der Bürge finanziell überlastet ist oder nicht die nötige Bonität besitzt. Auch eine Ausnutzung emotionaler Bindungen kann zur Sittenwidrigkeit und somit zur Ablehnung führen.

Wer haftet bei einer Firmenbürgschaft?

Bei einer Firmenbürgschaft übernimmt meistens eine Bank oder Versicherung die Haftung. Sollte es jedoch zu einer Bürgschaft für eine GmbH kommen, haftet der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.