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Du möchtest dein Consorsbank-Konto kündigen und bist dir nicht sicher, wie du vorgehen sollst? Wir haben hier einen umfassenden Leitfaden für dich zusammengestellt. In diesem Artikel findest du Schritt-für-Schritt-Anleitungen für verschiedene Kündigungsmöglichkeiten, darunter per E-Mail, Post, Online Banking, Fax und App.
Außerdem erhältst du eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben und wichtige Informationen, die du beachten solltest, wenn du dein Girokonto bei Consorsbank kündigst.
Wie kann ich mein Consorsbank-Konto kündigen?
In diesem Abschnitt geht es darum, wie du dein Consorsbank-Konto kündigen kannst. Hier findest du Schritt-für-Schritt-Anleitungen für verschiedene Kündigungsmöglichkeiten, darunter per E-Mail, Post, Filiale, Online Banking, Fax und App.
Consorsbank per E-Mail kündigen
Es ist durchaus möglich, dein Consorsbank-Konto per E-Mail zu kündigen. Sende ein formloses Kündigungsschreiben an die E-Mail-Adresse kundenbetreuung@consorsbank.de. Gib dabei deinen vollständigen Namen, die Kontonummer und ein Referenzkonto an. Dein restliches Guthaben wird auf das angegebene Referenzkonto überwiesen und eventuell noch anfallende Kontogebühren abgebucht.
Obwohl die Kündigung per E-Mail funktioniert, empfiehlt es sich zusätzlich, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken, um eine Bestätigung von der Consorsbank zu erhalten.
Consorsbank mit der Post kündigen
Um dein Consorsbank-Konto zu kündigen, kannst du ein formloses Kündigungsschreiben per Post verschicken. Achte darauf, folgende Informationen anzugeben: vollständiger Name und Anschrift, Konto- oder Vertragsnummer und gewünschter Kündigungstermin. Bitte um Kündigungsbestätigung sowie eventuell die Bankverbindung für die Überweisung des Restguthabens.
Unterschreibe das Schreiben eigenhändig und sende es als Einschreiben an folgende Adresse: Consorbank, Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg. Vor dem Versand solltest du sicherstellen, dass dein Consorsbank-Girokonto ausgeglichen ist und das Restguthaben abgehoben oder auf ein anderes Konto transferiert wurde.
Consorsbank in der Filiale kündigen
Da die Consorsbank eine reine Online-Bank ist, gibt es keine Filialen, in denen du dein Consorsbank-Konto kündigen kannst. Wähle hierfür eine alternative Kündigungsmethode, wie die Kündigung per Post.
Consorsbank im Online Banking kündigen
Um dein Consorsbank-Konto im Online Banking zu kündigen, musst du dich zunächst in deinem Account anmelden. Gehe anschließend unter “Einstellungen” auf den Punkt “Konto kündigen“. Dort findest du ein ausfüllbares PDF-Formular, das direkt am Computer ausgefüllt werden kann.
Achtung: Du musst das unterschriebene Formular per Post als Einschreiben an die Consorsbank schicken. Stelle sicher, dass zum Zeitpunkt der Kündigung kein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist und beachte eventuelle Kündigungsfristen.
Consorsbank per Fax kündigen
Um dein Consorsbank-Konto per Fax zu kündigen, musst du ein formloses Kündigungsschreiben verfassen. Gib dabei deinen Vor- und Nachnamen, die Kontonummer, den gewünschten Kündigungstermin und das aktuelle Datum an. Wenn nötig, füge auch ein Referenzkonto hinzu. Sende dein Kündigungsschreiben an die Faxnummer +49 911 369 10 00 und drucke dir einen Sendebericht als Nachweis aus.
Achte darauf, dass dein Konto ausgeglichen ist und eventuelles Guthaben abgehoben oder auf ein anderes Konto überwiesen wurde. Es empfiehlt sich zudem, alle offenen Beträge zu begleichen und Daueraufträge zu löschen. Fordere nach erfolgreicher Kündigung eine schriftliche Bestätigung von der Consorsbank an.
Consorsbank per App kündigen
Leider ist es nicht möglich, dein Consorsbank-Konto direkt per App zu kündigen. Um dein Konto bei der Consorsbank zu kündigen, musst du ein formloses Kündigungsschreiben erstellen und dieses per Post, Fax oder E-Mail an die Bank senden.
Stelle sicher, dass du wichtige Informationen wie deinen Vor- und Nachnamen, deine Kontonummer und ein bevorzugtes Kündigungsdatum angibst. Vergiss auch nicht, ein Referenzkonto für eventuelles Restguthaben anzugeben. Denke daran, dass dein Konto ausgeglichen sein muss, bevor du es kündigen kannst.
Hier siehst du noch einmal in einer Übersichtsgrafik die Möglichkeiten dein Consorsbank-Konto zu kündigen:
Kündigungsschreiben für die Consorsbank-Kündigung (Vorlage)
Wenn du dein Consorsbank-Konto kündigen möchtest, kannst du ein formelles Kündigungsschreiben verfassen. Hier ist eine Vorlage, die du als Orientierung nutzen kannst:
[Dein Name]
[Deine Adresse]]
[Datum]
Consorbank
Bahnhofstraße 55
90402 Nürnberg
Betreff: Kündigung meines Consorsbank-Kontos
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Consorsbank-Girokonto (Kontonummer/Vertragsnummer einfügen) sofort, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht.
Mit freundlichen Grüßen,
(Vor- und Nachname)
Vergiss nicht, das Schreiben mit deiner eigenhändigen Unterschrift zu versehen. Du kannst die Kündigung per E-Mail, Fax oder Einschreiben versenden. Achte darauf, dass kein Guthaben mehr auf dem Konto besteht und informiere dich über eventuelle Kündigungsfristen in deinem Vertrag.
Nachdem du das Kündigungsschreiben abgeschickt hast, warte auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Solltest du keine erhalten haben, kontaktiere den Consorsbank-Kundenservice für weitere Informationen.
Consorsbank-Konto kündigen: Das ist noch wichtig
In diesem Abschnitt geht es um wichtige Informationen, die du beachten solltest, wenn du dein Girokonto bei Consorsbank kündigen möchtest. Wir werden die folgenden Unterüberschriften behandeln:
- Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich mein Girokonto bei Consorsbank kündige?
- Was passiert mit meinem Guthaben bei Consorsbank, wenn ich mein Girokonto kündige?
- Darf Consorsbank mein Konto kündigen?
- Welche Kosten entstehen, wenn ich mein Consorsbank-Konto kündige?
- Was sollte ich vor der Kündigung meines Consorsbank-Kontos erledigen?
- Welche Besonderheiten gelten bei der Kündigung bei Consorsbank?
Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich mein Girokonto bei Consorsbank kündige?
Beim Kündigen deines Consorsbank-Girokontos musst du keine spezifische Kündigungsfrist beachten. Du kannst das Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wichtig ist dabei allerdings, dass dein Konto zum Zeitpunkt der Kündigung ausgeglichen ist.
In einigen Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise bei Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten, Erhöhung von Zinsen oder Entgelten sowie im Todesfall. Die Kündigungsfrist für andere Produkte der Consorsbank kann je nach Vertrag variieren und sollte in deinem jeweiligen Vertrag überprüft werden.
Um dein Girokonto bei der Consorsbank zu kündigen, schreibst du am besten ein formelles Schreiben mit deiner eigenhändigen Unterschrift. Das Kündigungsschreiben kannst du per Post oder Fax senden.
Was passiert mit meinem Guthaben bei Consorsbank, wenn ich mein Girokonto kündige?
Bevor du dein Consorsbank-Konto kündigen kannst, solltest du das Restguthaben abheben oder auf ein anderes Konto transferieren. Achte darauf, dass alle offenen Überweisungen und Transaktionen abgeschlossen sind. So stellst du sicher, dass dein Geld in Sicherheit ist und keine Probleme bei der Kündigung auftreten.
Darf Consorsbank mein Konto kündigen?
Ja, die Consorsbank darf dein Konto unter bestimmten Umständen kündigen. Gründe können beispielsweise Betrugsverdacht, Missbrauch des Kontos oder Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen sein.
Zudem kann ein Konto gekündigt werden, wenn es längere Zeit inaktiv ist oder nicht mehr benötigt wird. Bevor die Consorsbank deine Kündigung bearbeitet, musst du jedoch alle offenen Verbindlichkeiten begleichen und Sollsalden ausgleichen.
Welche Kosten entstehen, wenn ich mein Consorsbank-Konto kündige?
Kosten bei der Kündigung: Wenn du dein Consorsbank-Konto kündigen möchtest, entstehen in der Regel keine Kosten. Sowohl für ein Girokonto als auch für ein Tagesgeldkonto oder Depot kann die Kündigung jederzeit kostenlos und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Auch das Kündigen einer Visa Card Gold ist kostenfrei.
Rückerstattung und Kontogebühren: Vor der Kündigung solltest du jedoch darauf achten, dass das restliche Guthaben abgehoben oder auf ein anderes Konto transferiert wird. Beträge, die nach der Kündigung noch vom Consorsbank-Girokonto abgebucht werden sollen oder anfallende Kontogebühren, werden von einem angegebenen Referenzkonto abgebucht.
Was sollte ich vor der Kündigung meines Consorsbank-Kontos erledigen?
Bevor du dein Consorsbank-Konto kündigen möchtest, solltest du einige wichtige Schritte beachten. Stelle sicher, dass alle offenen Transaktionen abgeschlossen sind und begleiche eventuell noch offene Kreditkartenzahlungen.
Achte darauf, dass alle Daueraufträge storniert oder auf ein neues Konto übertragen werden. Das restliche Guthaben auf deinem Consorsbank-Konto sollte auf ein anderes Konto überwiesen oder ausgezahlt werden.
Zudem ist es ratsam, zu prüfen, ob es noch offene Verträge oder Abonnements gibt, die mit dem Consorsbank-Konto verbunden sind – diese sollten gekündigt werden. Vergiss nicht, alle persönlichen Daten und Informationen aus dem Consorsbank-Konto zu löschen oder entfernen.
In der folgenden Grafik haben wir noch einmal aufgelistet, was genau bei der Kündigung zu beachten ist:
Welche Besonderheiten gelten bei der Kündigung bei Consorsbank?
1. Kontotypen: Bei der Consorsbank kannst du verschiedene Arten von Konten wie Girokonten, Depots und Tagesgeldkonten kündigen.
2. Kein Grund erforderlich: Du musst keinen Grund für die Kündigung angeben, um dein Consorsbank-Konto zu kündigen.
3. Ausgeglichenes Konto: Zur Kündigung muss dein Konto ausgeglichen sein, d.h., es darf kein Guthaben oder Schulden vorliegen.
4. Formloses Schreiben: Ein einfaches, formloses Kündigungsschreiben mit den Daten des Kontoinhabers, Kontonummer und bevorzugtem Kündigungstermin genügt.
5. Referenzkonto angeben: Gib in deinem Kündigungsschreiben ein Referenzkonto an, von dem eventuelle Restbeträge abgebucht werden können.
6. Verschiedene Wege zur Kündigung: Um dein Konto bei der Consorsbank zu kündigen, hast du verschiedene Kündigungswege zur Auswahl: per Post, per E-Mail, per Fax oder im Online Banking.
7. Nachweisbarer Eingang: Für eine rechtssichere Kündigung sollte nachgewiesen werden können, dass das Schreiben bei der Bank eingegangen ist.